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Umzug nach Frankreich

Allgemeines:

Zulässige Längen und Gewichte

Welche höchstzulässigen Maße der Fahrzeuge darf nicht überschritten werden?

Es gibt keine Einschränkungen für die Höhe der Fahrzeuge, das Transportunternehmen trägt die Verantwortung für Schäden, die durch Fahrzeuge mit einer Höhe über 4m verursacht werden.Die Breite darf max. 2,55 m betragen.


Längenangaben gegliedert nach Fahrzeugen:
LKW oder Anhänger mit 2 und mehr Achsen: Länge max. 12,00 m.
Lastzug Länge max. 18,75 m.
Sattelkfz Länge max. 16,50m

Gewichtsangaben gegliedert nach Fahrzeugen/ Anzahl der Achsen:
Achslast
Einzelachse 10,00 t
Antriebsachse 11,50 t
Doppelachse Kfz Achsenabstand < 1 m = 11,50 t
Achsenabstand zwischen 1 m und 1,3 m = 16, 00 t
Achsenabstand zwischen 1,3 m und 1,8 m = 18, 00 t
Doppelachse der Anhänger Achsenabstand < 1 m = 11,00 t
Achsenabstand zwischen 1 m und 1,3 m = 16, 00 t
Achsenabstand zwischen 1,3 m und 1,8 m = 18, 00 t
Achsenabstand |> 1,8 m = 20, 00 t
Tridemachse Achsenabstand < 1,3 m = 21,00 t
Achsenabstand zwischen 1,3 m und 1,4 m = 24, 00 t

Ausnahmen: Doppelachse, die Antriebsachse ist zusätzlich mit Doppelbereifung und Luftfederung ausgestattet:
Der Achsenabstand ist ab 1,8 m
Gesamtgewicht:
LKW mit 2 Achsen 18,00 t
LKW mit 3 Achsen 25,00 t mit Doppelbereifung und Luftfederung
LKW > 3 Achsen 32,00 t

Doppelachsanhänger 18,00 t
Anhänger mit = >3 Achsen 24,00 t
Sattelzug 28,00 t
Lastzug => 4 Achsen 36,00 t
Lastzug => 5 Achsen 40,00 t
Containertransport ISO 40 44,00 t
Für Fahrzeuge, die diese Einschränkungen übersteigen, kann eine Sondergenehmigung bei der Direction Départementale de l´Equipement angefordert werden.
Bitte beachten Sie, dass keine Toleranz für Gewicht- und Längenüberschreitungen erfolgen kann.

Binnenverkehr K

abotage-Verkehre sind mit EU-Lizenz möglich.

Welche Dokumente werden für den Transport benötigt?

  • Fahrer benötigen neben dem Deutschen Führerschein auch den Reise- bzw. den Personalausweis.Neben dem Fahrzeugschein ist eine Verfügungsberechtigung des Fahrzeughalters bereit zu halten.
  • Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen nicht notwendig einen Versicherungsnachweis mitzuführen.
  • Zulassungsbescheinigung der Anhänger im Original.
  • Arbeitsbescheinigung.
  • Was ist für den Transport mit gemieteten Fahrzeugen zu beachten? Es ist ein Mietvertrag mitzuführen.
  • Arbeitsbescheinigung.
  • Für alle Formulare ist es sinnvoll eine Übersetzung der Dokumente bereit zu halten.

Fahrverbote

An Sonn- und Feiertagen:
Fahrzeuge, deren Gewicht 7,5 t übersteigt auch am Samstag 22.00 Uhr bis Sonntag 22.00Uhr


Ausnahmeregelungen betreffen:

  • Transporte für offizielle Veranstaltungen im Bereich Politik, Kultur, Sport etc.
  • Transporte lebender Tiere oder verderblicher Lebensmittel. (dazu muss mehr als die Hälfte der Ladung betroffen sein).
  • Im Einzelfall gibt es Ausnahmeregelungen für Firmen, um deren 24 Std. Produktion nicht zu unterbrechen. Dazu sind Genehmigungen erforderlich, die im Einzelfall geprüft werden und keiner festen Regelung unterliegen.
  • Gefahrengüter, die mit Warntafeln (Orange) versehen sind dürfen darüber hinaus von Samstag 12 Uhr bis Sonntag 24 Uhr nicht gefahren werden.
  • Bitte beachten Sie auch lokale Verschärfungen der Fahrverbote zur Ferienzeit, die kurzfristig in den Regionen bekannt gemacht werden.
  • Für das Ausladen von Möbeltransporten vergibt die Polizeipräfektur Genehmigungen. Das Ausladen darf in diesem Fall nur tagsüber erfolgen.

Feiertage

Karfreitag

Ostermontag
Tag der Arbeit
Tag des Sieges
Christi Himmelfahrt
Nationalfeiertage
Maria Himmelfahrt
Allerheiligen
Weihnachten

Achtung für Paris gilt:

  • Ein ganztägiges Fahrverbot für LKW!
  • Ebenfalls ein Park - und Halteverbot von 7.30- 21.30 Uhr

 

Sonderregelungen Fahrverbote!

  • Besondere Bestimmungen für Ile de France/Gegend um PARIS Autobahnabschnitt A6a und 6b vom Boulevard Périphérique bis zum Anschluss an die A 6 und die A 10 .
  • Zwischen der A 106 von Chevilly- la-Rue bis zum Flughafen Orly.
  • Ebenfalls gilt ein Fahrverbot von der A 6 und der A 6a und der A 6b bis zur Route Nationale 104 Ost
  • Der A 10 von der A 6a/A 6b bis zur Route Nationale 20
  • Ab dem Dreieck Rocquencourt A12 und A 13 bis zur Route Nationale 10
  • Von der A 13 Boulevard Périphérique zum Autobahnkreuz Poissy- Orgeval
  • Der Route Nationale 118 von Petit - Clamart bis der Pont- De Sévres.
  • Auf diesen Strecken gilt Fahrzeuge über einem Gesamtgewicht von 7,5 t zu folgenden Zeiten:
  • Fahrtrichtung Paris- Provinz
  • freitags 16.00 - 21.00
  • samstags 10.00-18.00 und 22.00- 24.00
  • Vortag eines Feiertages 16.00-24.00
  • sonntags oder feiertags 00.00- 24.00
  • Fahrtrichtung Provinz- Paris
  • samstags oder am Abend vor einem Feiertag 22.00- 24.00
  • Sonn- Feiertag zwischen 00.00 und 24.00
  • montags oder nach einem Feiertag 06.00- 10.00

Genehmigungen Transportunternehmen verfügen über EU-Lizenzen, die Lizenzen werden durch die Behörden der einzelnen Bundesländer direkt an die Unternehmen vergeben.
Gemeinschaftslizenzen
CEMT Umzugsgutgenehmigungen.
Welche Transporte sind ohne Genehmigungen möglich? Der Werkverkehr ist von Genehmigungen befreit. Auch hier sind Beförderungspapiere notwendig.

Lenk- und Ruhezeiten EU- Verordnung 561/2006
Steuern/Abgaben/Gebühren Deutsche Transportfahrzeuge sind frei von Steuern. Für Fahrzeuge aus Europa ist die Tankfüllung frei einzuführen.

Für die Nutzung der Autobahnen werden Gebühren erhoben.
www.autoroutes.fr

Verkehrsvorschriften Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h
Für den Schwerverkehr ist zudem zu beachten, dass außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen die Geschwindigkeit von 80 km/h nicht überschritten werden darf. Auf Autobahnen 90km/h. Lastzüge, Sattelkfz und Fahrzeuge über 12 t sind auf jeglichen Straßen (außer Autobahnen) nicht schneller als 60 km/h zu fahren.
Achtung! In Frankreich sind Verkehrverstöße vor Ort in bar zu zahlen und werden direkt geahndet.
0,5% Promille Grenze
Es gilt eine Gurtanlegepflicht!
Rauchverbot im Führerhaus!

Fahrverbote und Einschränkungen nach Gewicht und Fahrzeugart: von 3,5 t bis 12 t Autobahnen 90km/ h
Hauptverkehrstraßen 80/90 km/h
Sonstiges 80 km/ h
Fahrzeuge mehr als 12 t Autobahnen 90 km/h
Hauptverkehrstraßen 80 km/ h
Sonstiges 80 km/ h
Fahrzeugkombinationen mehr als 12 t Autobahnen 90 km/h
Hauptverkehrstraßen 80 km/ h
Sonstiges 60 km/h
Gefahrenguttransport Autobahnen 80 km/ h
Hauptverkehrstraßen 60/70 km/ h
Sonstiges 60 km/h

Transporte, die die Länge von 11 m überschreiten oder 3,5 t übersteigen müssen in geschlossenen Ortschaften einen Abstand von 50 m einhalten.
Fahrzeuge, deren Gesamtgewicht 3,5 t übersteigt sollen das Warndreieck in einem Sicherheitsabstand von 30 m abstellen.
Bitte beachten Sie aus die aktuellen Nachforderungen zur Ausrüstung der Fahrzeuge mit Weitwinkelspiegeln.
Das Mitführen der Warnweste ist Pflicht!

Urlaub in Frankreich

Duty Free: Folgende Artikel dürfen (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Frankreich eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen (Alkoholgehalt über 22%) oder 2 l alkoholische Getränke und Spirituosen (Alkoholgehalt bis zu 22%);
2 l Wein;
50 g Parfüm und 250 ml Eau de Toilette;
500 g Kaffee oder 200 g Kaffeeextrakte;
100 g Tee oder 50 g Teeextrakte;
250 g Kaviar;
2 kg Fisch;
1 kg tierische Produkte;
andere Waren bis zu einem Wert von 175 € (Personen ab 15 J.) und 90 € (Personen unter 15 J.).

Anmerkung: Tabakwaren und Spirituosen dürfen nur von Personen über 17 Jahren eingeführt werden.

Einfuhrverbot: Fleisch und Fleischprodukte aus Afrika, Fleisch und Fleischprodukte über 1 kg, Meeresfrüchte und Produkte aus Meeresfrüchten über 2 kg, Pflanzen und Pflanzenprodukte über 5 kg.

Achtung: Eine Goldmenge über 500 g muss deklariert werden.

Warenverkehr innerhalb der EU

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Und die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind. Für Reisende aus den neuen EU-Ländern außer Malta und Zypern bestehen bis zur Einführung einer Mindestverbrauchsteuer für die Einfuhr von Tabakwaren in die alten EU-Länder länderspezifische Übergangsregelungen, die mit den jeweiligen erlaubten Einfuhrmengen aus Nicht-EU-Ländern identisch sind.

Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (nur Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (nur Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (nur Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (nur Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (nur Personen ab 17 J.);
10 Liter alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) (nur Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (nur Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (nur Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (nur Personen ab 17 J.);
10 kg Kaffee (nur Personen ab 15 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 20 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.

Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)

 


Pepp-Hotline Zum Ortstarif

Sie haben Fragen? Wir sind täglich von 07:00 bis 19:00 Uhr für Sie da! Zum Ortstarif aus dem deutschen Festnetz (aus Ausland und Mobilfunk gelten die Gebühren des jeweiligen Netzbetreibers).
0700 - 73775463
0700 - PEPPLINE
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