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Umzug nach Polen


 
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Umzug nach Polen

Zulässige Längen und Gewichte

Welche höchstzulässigen Maße der Fahrzeuge darf nicht überschritten werden? Die Höhe darf max. 4,00 m betragen.    
  Die Breite darf max. 2,55 m betragen.    
Längenangaben gegliedert nach Fahrzeugen:      
LKW oder Anhänger mit 2 und mehr Achsen: Länge max. 12,00 m.    
Lastzug Länge max. 18,75 m.    
Sattelkfz Länge max. 16,50m    
       
Gewichtsangaben gegliedert nach Fahrzeugen/ Anzahl der Achsen:      
Achslast      
Einzelachse 10,00 t    
       
Doppelachse Kfz Achsenabstand < 1 m = 11,50 t    
  Achsenabstand zwischen 1 m und 1,3 m = 16, 00 t    
  Achsenabstand zwischen 1,3 m und 1,8 m = 18, 00 t doppelbereift und luftgefedert 19,00 t  
Doppelachse der Anhänger Achsenabstand < 1 m = 11,00 t    
  Achsenabstand zwischen 1 m und 1,3 m = 16, 00 t    
  Achsenabstand zwischen 1,3 m und 1,8 m = 18, 00 t    
  Achsenabstand |> 1,8 m = 20, 00 t    
Tridemachse Achsenabstand < 1,3 m = 21,00 t    
  Achsenabstand zwischen 1,3 m und 1,4 m = 24, 00 t    
       
       
       
Gesamtgewicht:      
LKW mit 2 Achsen 18,00 t    
LKW mit 3 Achsen 25,00 t mit Doppelbereifung und Luftfederung 26 t
LKW > 3 Achsen 32,00 t    
       
LKW 4 Achsen, doppelt bereift, Luftfederung, 2 Lenkachsen 32,00 t    
Lastzug 4 Achsen 36,00 t    
Lastzug 5/6 Achsen 40,00 t    
Sattelkfz 4 Achsen 36,00 t    
Sattelkfz 5/6 Achsen 40,00 t    
Sattelkfz 5/6 Achsen/ 40 ´CX Transport 44,00 t    
Anhänger 2 Achsen 18,00 t    
Anhänger 3 Achsen 24,00 t    

Bitte beachten Sie, dass keine Toleranz für Gewicht- und Längenüberschreitungen erfolgen kann.
Für Ausnahmetransporte werden Routen festgelegt!

Dokumente

Fahrer benötigen neben dem Deutschen Führerschein/Internationaler Führerschein auch den Reiseausweis.
Neben dem Fahrzeugschein ist eine Verfügungsberechtigung des Fahrzeughalters bereit zu halten.
Grüne Versicherten Karte

Achtung! Polnische Fahrer auf ausländischen Fahrzeugen wird die Einreise verboten!
Verstöße werden geahndet !

Fahrverbote

Für Fahrzeuge mit mehr als 12 Gesamtgewicht gilt: an Vortagen eine Feiertages: 18.00 bis 22.00 Uhr
an Feiertagen 08.00 bis 22.00 Uhr
Achtung! Presse und Rundfunk geben in den Sommermonaten zeitweise verhängte Fahrverbote durch!

Warschauer Innenstadt ist generell für Fahrzeuge über 5 t gesperrt!
Ausgenommen sind Liefertransporte!

Verkehrsbestimmungen

Kabotageverkehre sind ohne Einschränkungen in Verbindung mit der EU Lizenz möglich!
Es gilt die EU Verordnung 561/2006
Zulässige Höchstgeschwindigkeit:

Gebühren innerhalb geschlossener Ortschaften zwischen 05.00 und 23.00 Uhr 50 km/h
zwischen 23.00 Uhr und 05.00 Uhr 60 km/h

auf zweispurigen Autobahnen 80 km/h
allen anderen Straßen 70 km/h

Die Promille Grenze liegt bei 0,2 !
Es muss immer mit Abblendlicht gefahren werden.
Verkehrsinformationen immer aktuell unter: www.gddkia.gov.pl/dare/zima_html/info/htm
Es gilt immer Gurtanlegepflicht!
Alle LKW mit der Erstzulassung 2000, die 3,5 t bis 12 t wiegen, müssen mit Weitwinkelspiegeln der Klasse IV ausgestattet sein oder mit Nahbereichsspiegeln der Klasse V. LW müssen alle nachgerüstet werden !

Steuern und Abgaben / Maut


Vignetten und Mauthöhe sind nach Zeit/Aufenthaltsdauer und Emission gestaffelt.
Es besteht auf dem gesamten Straßennetz Mautpflicht! Verstöße werden mit Geldstrafen geahndet!

Für Unternehmen gibt es Möglichkeiten der Erstattung.

 

 


Pepp-Hotline Zum Ortstarif

Sie haben Fragen? Wir sind täglich von 07:00 bis 19:00 Uhr für Sie da! Zum Ortstarif aus dem deutschen Festnetz (aus Ausland und Mobilfunk gelten die Gebühren des jeweiligen Netzbetreibers).
0700 - 73775463
0700 - PEPPLINE
Oder nutzen Sie den Call-Back-Service

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