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Umzug nach Bosnien- Herzegowina
Allgemeines
Zulässige Längen und Gewichte
Welche höchstzulässigen Maße der Fahrzeuge darf nicht überschritten werden?
Die Höhe darf max. 4m betragen.
Die Breite darf max. 2,55 m betragen.
Längenangaben gegliedert nach Fahrzeugen:
LKW mit 2 Achsen: Länge max. 11,00 m.
LKW mit 3 oder 4 Achsen: Länge max. 12,00 m.
Anhänger mit 2 Achsen Länge max. 10,00 m.
Anhänger mit 3 oder 4 Achsen Länge max. 12,00 m.
Lastzug Länge max. 18,75 m.
Sattelkfz Länge max. 16,50m
Gewichtsangaben gegliedert nach Fahrzeugen/ Anzahl der Achsen:
Achslast
Einzelachse 10,00 t
Doppelachse Kfz Achsenabstand kleiner als 2m = 16 t
Gesamtgewicht:
LKW mit 2 Achsen 18,00 t
LKW mit 3 Achsen 24,00 t
LKW > 3 Achsen 32,00 t
Anhänger mit 2 Achsen 20,00 t
Anhänger mit = >3 Achsen 26,00 t
Lastzug => 4 Achsen 36,00 t
5 Achsen 40,00 t
Sattelkfz mit 3 Achsen 26,00 t
Sattelkfz mit 4 Achsen 32,00 t
Sattelkfz mit 5 und mehr Achsen 40,00 t
Welche Dokumente werden für den Transport benötigt?
Fahrer benötigen neben dem Deutschen Führerschein auch den Reise- bzw. den Personalausweis.
Neben dem Fahrzeugschein ist eine Verfügungsberechtigung des Fahrzeughalters bereit zu halten.
Haftpflichtversicherung ist obligatorisch!
Handelsrechnung 3 fach
Die Landeswährung darf nicht in das Land ein und ausgeführt werden!
Ausländische Devisen dürfen eingeführt werden, müssen aber angemeldet werden.
Derzeit wird kein Carnet- TIR anerkannt!
Fahrverbote Es gelten keine Fahrverbote!
Umzugsgüter Genehmigungsfrei sind Umzugstransporte
CEMT Genehmigungen zulässig
Verkehrsbestimmungen innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h
außerhalb geschlossener Ortschaften
LKW bis 7,5 t 100 km/h
LKW über 7,5 t 89 km/h
Achtung! Minengefahr auf allen unerschloßenen Straßen!
In der Nacht dürfen keine Fahrzeuge unbeleuchtet abgestellt werden.
Die Promille Grenze liegt bei 0,5%
Pepp-Hotline Zum Ortstarif
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Weitere Informationen: