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Umzug nach Kroatien


 
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Umzug nach Kroatien


Zulässige Längen und Gewichte Welche höchstzulässigen Maße der Fahrzeuge darf nicht überschritten werden?
Die Höhe darf 4 m nicht übersteigen
Die Breite darf max. 2,55 m betragen.
Längenangaben gegliedert nach Fahrzeugen:
LKW 2 Achsen: Länge max. 11,00 m.
LKW 3/4 Achsen: Länge max. 12,00 m.
Anhänger mit 2 Achsen: Länge max. 10,00 m.
Anhänger mit 3 und mehr Achsen: Länge max. 12,00 m.
Lastzug Länge max. 18,75 m.
Sattelkfz Länge max. 16,50 m.

Gewichtsangaben gegliedert nach Fahrzeugen/ Anzahl der Achsen:
Achslast
Einzelachse 10,00 t

Doppelachse Kfz Achsenabstand < 2 m = 16,00 t

LKW mit 2 Achsen 18,00 t
LKW mit 3 Achsen 25,00 t
LKW 4 Achsen 32,00 t mit Anhänger 2 Achsen 18 t
mit Anhänger 3 Achsen 24 t

Lastzug => 4 Achsen 36,00 t
Lastzug => 5 Achsen 40,00 t
Sattelkfz 3 Achsen 26 t
Sattelkfz 4 Achsen 38 t
Sattelkfz 5 und mehr Achsen 40 t

Binnenverkehr Der Binnenverkehr ist untersagt!

Devisen/ Zahlungsmittel Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt. Kroatische Kuna können bis max. 2000 HRK bei der Ein- Ausreise mitgeführt werden.

Welche Dokumente werden für den Transport benötigt? · Eine Ladeliste, die auch die Werte der Gegenstände beinhaltet.

  • Passkopie
  • Bestätigung des Arbeitgebers (Nachweis eines Arbeitsverhältnisses)
  • Visa (falls keine kroatische Staatsbürgerschaft vorliegt)
  • Registrierung der kroatischen Polizei über Ihren Aufenthalt im Land
  • Bei der Einfuhr von Motorfahrzeugen können zusätzliche Steuern bis zu 22% anfallen (je nach Modell und Kraftstoff). Als Nachweis ist eine Besitzbestätigung/ Rechnung vorzulegen.

Achtung!

  • In Kroatien ist die Einfuhr von Medikamenten und Lebensmitteln untersagt.
  • Der Umziehende muss bei der Zollabfertigung anwesend sein und sich mit dem Originalpass ausweisen können.
  • Bei jeder Form der Grenzüberschreitung müssen Papiere im Original vorgelegt werden!
  • Tiere benötigen ein amtstierärztliches Gutachten (gilt auch für tierische Erzeugnisse)
  • Pflanzen benötigen ein Gesundheitszeugnis der amtlichen Pflanzenschutzstelle. (gilt auch für pflanzliche Erzeugnisse)

Welche Unterlagen und Pässe benötigt der Fahrer?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • grüne Versichertenkarte
  • Kontrollbuch für Fahrpersonal
  • Zulassung des Fahrzeugs
  • Ladung Verfügungsberechtigung (notariell beglaubigt)

Dreiländerverkehr Der Dreiländerverkehr ist nur möglich, wenn ein vertraglich festgelegter Staat (in dem das Fahrzeug zugelassen ist) durchfahren wird. Verwendung der CEMT Genehmigung.

Lenk- und Ruhezeiten Es gelten die Bestimmungen des AETR und es ist ein Kontrollbuch zu führen.
Steuern/Abgaben/Gebühren MAUT!!

Urlaub in Kroatien

Zollfrei:

200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak

1 Liter Spirituosen
2 Liter Sekt, Dessertwein oder Likör
2 Liter Wein
8 Flaschen Bier
0,05 Liter Parfüm
0,25 Liter Eau de Toilette
1 Liter H-Milch und 1 kg Käse

 

 


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0700 - PEPPLINE
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