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Umzug nach Luxemburg
Welche höchstzulässigen Maße der Fahrzeuge darf nicht überschritten werden?
Die Höhe darf max. 4,00 m betragen.
Die Breite darf max. 2,55 m betragen.
Längenangaben gegliedert nach Fahrzeugen:
LKW Länge max. 12,00 m.
Lastzug Länge max. 18,75 m.
Sattelkfz Länge max. 16,50m
Gewichtsangaben gegliedert nach Fahrzeugen/ Anzahl der Achsen:
Achslast
Einzelachse 10,00 t
Antriebsachse 11,50 t
Doppelachse Kfz Achsenabstand 1 m - 1,3 m = 19 t
1,3m -1,8 m 20 t
Tridemachse
Achsenabstand zwischen 1 m und 1,3 m = 21, 00 t
Achsenabstand zwischen 1,3 m und 1,8 m = 24, 00 t mit Luftfederung 27 t
Gesamtgewicht:
LKW 2 Achsen 19 t
3 Achsen 26 t
4 oder mehr Achsen 32 t
Anhänger 2 Achsen 18 t
3 Achsen 24 t
Lastzug 4 Achsen 39 t
5 Achsen 44t
Sattelkfz 4 Achsen 39 t
5 Achsen 44 t
Sondergenehmigungen können erteilt werden!
Informationen : Bundesamt für Güterverkehr
Köln, Telefon 022157760
Dokumente für den Fahrer: Fahrer benötigen neben dem Deutschen Führerschein auch den Reise- bzw. den Personalausweis.
Neben dem Fahrzeugschein ist eine Verfügungsberechtigung des Fahrzeughalters bereit zu halten.
Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen nicht notwendig einen Versicherungsnachweis mitzuführen.
Fahrverbote Für LKW über 7,5 t gilt: in Richtung Deutschland von samstags und an Tagen vor einem Feiertag ab 23.30 Uhr bis einschließlich 21.45 des Feiertages oder des Sonntags.
Die Innenstadt Luxemburg ist für den Transitverkehr über 7,5 t gesperrt! in Richtung Frankreich von Samstag und an den Tagen vor einem Feiertag 21.30 Uhr bis einschließlich 21.45 Uhr des Sonntags oder Feiertags.
Das gilt für alle Fahrzeuge! AUCH MIT AUSLÄNDISCHER ZULASSUNG!
Genehmigungen Gemeinschaftslizenz
CEMT Umzugsgenehmigungen
Bundesamt für Güterverkehr
EU Lizenz
Es gilt die EU Verordnung 561/2006
Steuern und Gebühren Für einen Aufenthalt unter 14 Tagen fallen keine Steuern und Gebühren an!
Der Tankinhalt kann frei eingeführt werden.
Im Falle eines Umzuges fällt die Mehrwertsteuer nach dem Ursprungsland an!
Für Dienstleistungen können ausländische Unternehmen Ansprüche auf Ausgleich und Rückerstattung von Mehrwertsteuer geltend machen.
Für ausländische Fahrzeuge werden Gebühren für die Nutzung der Autobahnen fällig. Die Gebühren werden an Zollstellern oder an Grenzübergängen fällig.
Verkehrsvorschriften zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb von Ortschaften 50 km/h
Gefährliche Güter 40 km/h
LKW über 7,5 t außerhalb von Ortschaften 75 km/h
auf Autobahnen 90 km/h
Gefährliche Güter 60 km/h
Alkohol am Steuer wird streng geahndet, es gilt eine 0,8 Promille Grenze
Es gilt Gurtanlegepflicht, als auch ein Telefonverbot! (Ausnahme mit Freisprecheinrichtung)
Bitte beachten Sie aus die aktuellen Nachforderungen zur Ausrüstung der Fahrzeuge mit Weitwinkelspiegeln.
Das Mitführen der Warnweste ist Pflicht!
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