Unternehmen Leistungen Support Anfrage Umwelt & Technik Kontakt
 
Privatumzug
 
Business
 
Lagerung
 
Entsorgung
 
Handwerkerservice
 

Umzug nach Mazedonien


 
United Movers QMS
 
Fedemag
 
United Movers Partner
 

AMÖ Fachspedition


Pepp-Umzüge ist Mitglied im AMÖ Fachverband



 

 
Start > Europa > Umzug nach Mazedonien

Umzug nach Mazedonien

Zulässige Längen und Gewichte Welche höchstzulässigen Maße der Fahrzeuge darf nicht überschritten werden?

Die Höhe darf max. 4,00 m betragen.
Die Breite darf max. 2,55 m betragen.
Längenangaben gegliedert nach Fahrzeugen:
LKW oder Anhänger mit 2 und mehr Achsen: Länge max. 12,00 m.
Lastzug Länge max. 18,75 m.
Sattelkfz Länge max. 16,50m

Gewichtsangaben gegliedert nach Fahrzeugen/ Anzahl der Achsen:
Achslast
Einzelachse 10,00 t
Doppelachse Achsabstand unter 1,00 m 10,00 t
Achsabstand über 1,00 m bis 2,00 m 16,00 t
Tridemachse 24,00 t

Gesamtgewicht:
LKW mit 2 Achsen 16,00 t
LKW mit 3 Achsen 22,00 t
LKW > 3 Achsen 32,00 t

Lastzug 4 Achsen 36,00 t
Lastzug 5 und mehr Achsen 40,00 t
Sattelkfz 4 Achsen 32,00 t

Devisen Bei der Einreise müssen Beträge ab 150 Euro deklariert werde, bis 2000 Denar sind bei der Einfuhr erlaubt.
Achtung, es sind nicht überall EC Automaten vorhanden!

Binnenverkehr Binnenverkehr ist untersagt und Werkverkehr muss genehmigt werden.

Dokumente für den Fahrer: Fahrer benötigen neben dem Deutschen Führerschein auch den Reisepass oder Personalausweis.
Neben dem Fahrzeugschein ist eine Verfügungsberechtigung des Fahrzeughalters bereit zu halten.
Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen nicht notwendig einen Versicherungsnachweis mitzuführen.
Es gilt die grüne Versichertenkarte
nach der Einreise muss innerhalb von 3 Tagen eine Meldung bei der Polizeibehörde über die Anwesenheit im Land vorgenommen werden.

Achtung! Ab 2011 müssen Umzüge elektronisch an das Zollamt gemeldet werden.

Weitere Dokumente: CRM Frachtbrief
Ladeliste und Begleitpapiere
Handelsrechnung in doppelter Ausführung und im Original unterzeichnet
Ladeliste in 6 facher Ausführung
Ursprungsnachweis
Abfertigung mit Carnet TIR wird empfohlen!
Carnet ATA KANN NICHT ANGEWENDET WERDEN!

Fahrverbote kein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen

Achtung ! Es gilt die AETR!

Maut, Steuern und Gebühren Die Mautgebühren variieren nach Autobahnabschnitt und Maße des Fahrzeugs!

Zollgebühren richten sich nach Gütern und der Dauer der Zollabwicklung!

Verkehrsbestimmungen:

Zulässige Höchstgeschwindigkeit:

  • innerhalb geschlossener Ortschaften 60 km/h
  • außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h
  • LKW über 7,5 t 70 km/h


Tagsüber muss mit Abblendlicht gefahren werden.
Auf öffentlichen Straßen sind geparkte Fahrzeuge in der Nacht zu beleuchten!

Es gilt eine 0,5 Promille Grenze!

 

 


Pepp-Hotline Zum Ortstarif

Sie haben Fragen? Wir sind täglich von 07:00 bis 19:00 Uhr für Sie da! Zum Ortstarif aus dem deutschen Festnetz (aus Ausland und Mobilfunk gelten die Gebühren des jeweiligen Netzbetreibers).
0700 - 73775463
0700 - PEPPLINE
Oder nutzen Sie den Call-Back-Service

Kostenvoranschlag einholen

Nutzen Sie unseren Angebotsservice: Mit dem Pepp Online-Angebotsservice in wenigen Minuten zu Ihrem individuellen Angebot.


 

 

 

Weitere Informationen: