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Umzug nach Moldau
Zulässige Längen und Gewichte
Welche höchstzulässigen Maße der Fahrzeuge darf nicht überschritten werden?
Die Höhe darf max. 4,00 m betragen.
Die Breite darf max. 2,55 m betragen.
Längenangaben gegliedert nach Fahrzeugen:
LKW oder Anhänger mit 2 und mehr Achsen: Länge max. 12,00 m.
Lastzug Länge max. 20,00m.
Sattelkfz Länge max. 16,50m
Gewichtsangaben gegliedert nach Fahrzeugen/ Anzahl der Achsen:
Achslast
Einzelachse 10,00 t andere Straßen 8,00 t und nicht asphaltierte Straßen 7,5 t
Gesamtgewicht:
LKW mit 2 Achsen 18,00 t
LKW mit 3 Achsen 24,00 t
LKW > 3 Achsen 32,00 t
Lastzug 4 Achsen 36,00 t
Lastzug 5/6 Achsen 40,00 t
Sattelkfz 4 Achsen 30,00 t
Bei Überschreitungen fallen Gebühren an, zum Teil nach Kilometer!
Binnenverkehr Binnenverkehr ist untersagt und Werkverkehr muss genehmigt werden.
Dokumente für den Fahrer: Fahrer benötigen neben dem Deutschen Führerschein auch den Reisepass mit Visum.
Neben dem Fahrzeugschein ist eine Verfügungsberechtigung des Fahrzeughalters bereit zu halten.
Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen nicht notwendig einen Versicherungsnachweis mitzuführen.
Es gilt die grüne Versichertenkarte
nach der Einreise muss innerhalb von 3 Tagen eine Meldung bei der Polizeibehörde über die Anwesenheit im Land vorgenommen werden.
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