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Welche höchstzulässigen Maße der Fahrzeuge darf nicht überschritten werden?
Die Höhe darf max. 4m betragen.Die Breite darf max. 2,55 m betragen.
Längenangaben gegliedert nach Fahrzeugen:
LKW oder Anhänger mit 2 und mehr Achsen: Länge max. 12,00 m.
Lastzug Länge max. 18,75 m.
Sattelkfz Länge max. 16,50m
Höchstzulässige Gewicht:
Bundesstraßen
Einzelachslast 10,00 t
Dopelachslast 18,00 t
Tridemachse 24,00 t
Fernverkehrsstraßen
Einzelachslast 8,00 t
Dopelachslast 12,00 t
Tridemachse 18,00 t
Das zulässige Gesamtgewicht hängt zudem von den Achsabständen ab.
Informationen dazu geben Tabellen, die durch den Zoll, Straßenmeistereien und dem Statens Vegwesen ausgegeben werden. Informationen dazu
Vegdirektorat: Grenseveien 92, N- 0033 Oslo
Tel: 004722/ 073500