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Umzug nach Österreich


Zulässige Längen und Gewichte

Welche höchstzulässigen Maße der Fahrzeuge darf nicht überschritten werden?

Die Höhe darf max. 4m betragen.
Die Breite darf max. 2,55 m betragen.
Längenangaben gegliedert nach Fahrzeugen:
LKW oder Anhänger mit 2 und mehr Achsen: Länge max. 12,00 m.
Lastzug Länge max. 18,35 m.
Sattelkfz Länge max. 16,50m

Gewichtsangaben gegliedert nach Fahrzeugen/ Anzahl der Achsen:
Achslast
Einzelachse 10,00 t
Antriebsachse 11,50 t
Doppelachse Kfz Achsenabstand < 1 m = 11,50 t
Achsenabstand zwischen 1 m und 1,3 m = 16, 00 t
Achsenabstand zwischen 1,3 m und 1,8 m = 18, 00 t
Doppelachse der Anhänger Achsenabstand < 1 m = 11,00 t
Achsenabstand zwischen 1 m und 1,3 m = 16, 00 t
Achsenabstand zwischen 1,3 m und 1,8 m = 18, 00 t
Achsenabstand |> 1,8 m = 20, 00 t
Tridemachse Achsenabstand < 1,3 m = 21,00 t
Achsenabstand zwischen 1,3 m und 1,4 m = 24, 00 t


Gesamtgewicht:
LKW mit 2 Achsen 18,00 t
LKW mit 3 Achsen 25,00 t
LKW > 3 Achsen 28,00 t
Anhänger mit 1 Achse 10,00 t
Doppelachsanhänger 18,00 t
Anhänger mit = >3 Achsen 24,00 t
Sattelzug 28,00 t
Lastzug => 4 Achsen 28,00 t

Für Fahrzeuge, die diese Einschränkungen übersteigen, gilt grundsätzlich keine Toleranz!

Dokumente für den Fahrer

  • Fahrer benötigen neben dem Deutschen oder EU Führerschein auch den Reise- bzw. den Personalausweis.
  • Neben dem Fahrzeugschein ist eine Verfügungsberechtigung des Fahrzeughalters bereit zu halten.
  • Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen nicht notwendig einen Versicherungsnachweis mitzuführen.
  • Zulassungsbescheinigung der Anhänger im Original.

Fahrverbote

Fahrverbote an Samstagen, Sonn- und Feiertagen

An Samstagen von 15.00 bis 24.00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen von 00.00 bis 22.00 Uhr

Einschräkungen gelten für:
LKW ohne Anhänger und Sattelkfz über einem Gesamtgewicht von 7,5 t
LKW mit Anhänger, wenn jeweils das zuläsige Gesamtgewicht über 3,5 t liegt

Feiertage

Verkehrsbestimmungen Fahrverbote an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen
und Fahrverbote Am Samstag von 15.00 bis 24.00 Uhr
An Feiertagen und Sonntagen 00.00- 24.00 Uhr
das gilt für LKW über einem Gesamtgewicht von 7,5 t
oder wenn der Anhänger des LKW über 3,5 t wiegt.
Nachtfahrverbot zwischen 22.00 und 5.00 Uhr
Die Regelung gilt für das gesamte Straßennetz!

Ausnahmen gelten für:
Leerfahrten zurück zum Ausgangspunkt
Sattelzugmaschine ohne Auflieger
Leerfahrten von Milchtransporten, Schlachtvieh, verderbliche Lebensmittel.
Transporte von Milch
Fahrten zu kombinierten Beförderungsmitteln, d. h in Verbindung mit Schienenverkehr. Der Bahnhof darf nicht weiter als 65 km vom Empfänger und Versender entfernt sein. (Gemeint ist Luftlinie)
Fahrten um Reparaturen auszuführen, die nicht aufschiebbar sind.
Pannen, Abschleppdienste und Katasstropheneinsätze

Achtung es gilt auf verschiedenen Steckenabschnitten die Sommerreiseverordnung!
Samstag von 8.00- 22.00 Uhr
in der Zeit von 8. Juli bis 31. August!

Individuelle Informationen unter:
Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe
Arbeitsgemeinschaft Internationaler Verkehrsunternehmer Österreichs
Wiedner Hauptstr. 68
A 1040 Wien
Telefon: 00431 961 63 63

Lenk- und Ruhezeit
Es gilt die EU Verordnung 561/2006

Reflektierende Warntafeln müssen an allen Fahrzeugen und Anhängern über 3,5 t Gesamtgwicht angebracht sein!

Parkverbot für Fahrzeugen und Anhänger über 3,5 t Gesamtgwicht in Wohngebieten und in der Nähe von Krankenhäusern!

Es gilt die 0,1 Promillegrenze in Österreich!

Telefoniren am Steuer ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt!
Nach der EU Verordnung sind Warnwesten mitzuführen und im Fall einer Panne davon gebrauch zu machen. Es fallen bei Verstößen hohe Geldbußen an !
Von November bis März gilt Winterreifenpflicht!
Gurtanlegepflicht!
Das Abblendlicht muss auch am Tag eingeschaltet sein!
Alle LKW mit der Erstzulassung 2000, die 3,5 t bis 12 t wiegen, müssen mit Weitwinkelspiegeln der Klasse IV ausgestattet sein oder mit Nahbereichsspiegeln der Klasse V. LW müssen alle nachgerüstet werden !

Gebühren Es gibt verschiedene Formen der Bezahlung von Mautgebühren:
Die Erhebung erfolgt über Mikrowellentechnologie
Speicherung über eine "Go-Box" möglich, diese kann an Verkaufsstellen bezogen werden.

Achtung! Es gilt auch der Nachweis der Emissionsklasse

Anschriften Botschaft der Republik Österreich
Stauffenbergstr. 1
10785 Berlin

Botschaft der BRD
Metternichgasse 3
1030 Wien
Österreich

 

 


Pepp-Hotline Zum Ortstarif

Sie haben Fragen? Wir sind täglich von 07:00 bis 19:00 Uhr für Sie da! Zum Ortstarif aus dem deutschen Festnetz (aus Ausland und Mobilfunk gelten die Gebühren des jeweiligen Netzbetreibers).
0700 - 73775463
0700 - PEPPLINE
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