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Umzug in die Schweiz

Allgemeines

Zulässige Längen und Gewichte

Welche höchstzulässigen Maße der Fahrzeuge darf nicht überschritten werden?

  • Die Höhe darf max. 4m betragen.
  • Die Breite darf max. 2,55 m betragen.
  • Längenangaben gegliedert nach Fahrzeugen:
  • LKW oder Anhänger mit 2 und mehr Achsen: Länge max. 12,00 m.
  • Lastzug Länge max. 18,35 m.
  • Sattelkfz Länge max. 16,50m

Gewichtsangaben gegliedert nach Fahrzeugen/ Anzahl der Achsen:
Achslast

  • Einzelachse 10,00 t
  • Antriebsachse 11,50 t
  • Doppelachse Kfz Achsenabstand < 1 m = 11,50 t
  • Achsenabstand zwischen 1 m und 1,3 m = 16, 00 t
  • Achsenabstand zwischen 1,3 m und 1,8 m = 18, 00 t
  • Doppelachse der Anhänger Achsenabstand < 1 m = 11,00 t
  • Achsenabstand zwischen 1 m und 1,3 m = 16, 00 t
  • Achsenabstand zwischen 1,3 m und 1,8 m = 18, 00 t
  • Achsenabstand |> 1,8 m = 20, 00 t
  • Tridemachse Achsenabstand < 1,3 m = 21,00 t
  • Achsenabstand zwischen 1,3 m und 1,4 m = 24, 00 t

Gesamtgewicht:

  • LKW mit 2 Achsen 18,00 t
  • LKW mit 3 Achsen 25,00 t
  • LKW > 3 Achsen 28,00 t
  • Anhänger mit 1 Achse 10,00 t
  • Doppelachsanhänger 18,00 t
  • Anhänger mit = >3 Achsen 24,00 t
  • Sattelzug 28,00 t
  • Lastzug => 4 Achsen 28,00 t

Für Fahrzeuge, die diese Einschränkungen übersteigen, kann ein schweizerisches Zollamt eine Genehmigung ausstellen.

Binnenverkehr

In der Schweiz ist Binnenverkehr untersagt.

Welche Dokumente werden für den Transport benötigt?

Fahrer benötigen neben dem Deutschen Führerschein auch den Reise- bzw. den Personalausweis.
Neben dem Fahrzeugschein ist eine Verfügungsberechtigung des Fahrzeughalters bereit zu halten.
Für Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen ist es nicht notwendig einen Versicherungsnachweis mitzuführen.
· Ausfuhranmeldung für Übersiedlungsgut gemäß Zolltarif Nr. 99 05 0000 erstellt Pepp
Dreiländerverkehr Formular für den Streckenabschnitt durch das Bundesamt für Güterverkehr Bundesamt für Güterverkehr.

Fahrverbote An Sonn- und Feiertagen/ganzjährige zwischen 22.00 und 5.00 Uhr gilt ein Fahrverbot für:

  • LKW, deren Gewicht 3,5 t übersteigt.
  • Sattelkfz und Lastzüge über 5t.

Genehmigungen

Transportunternehmen verfügen über EU-Lizenzen, die Lizenzen werden durch die Behörden der einzelnen Bundesländer direkt an die Unternehmen vergeben.

Lenk- und Ruhezeiten Richtlinie für die Lenk- und Ruhezeiten ist die -ARV1-. (Diese gleicht den Bestimmungen des AETR.)
Steuern/Abgaben/Gebühren Zusätzliche Kfz- und Verkehrssteuern fallen nicht an.
Der Inhalt des Tanks darf zollfrei eingeführt werden.
Jedoch fallen Kosten (40 CHF) für die Straßenverkehrsabgabe an.
Motorfahrzeuge und Anhänger bis zu einem Gesamtgewicht von 3.5t müssen mit einer gültigen Vignette versehen sein. Der Schwerverkehr , mit einem Gewicht über 3.5 t, ist eine Schwerverkehrsabgabe zu leisten. Diese sind gegliedert in Leistungsabhängige und Pauschale Preiskategorien. Verlinkung zu www.zoll.admin.ch
Für den Schwerverkehr werden gesondert Abgaben fällig.
Tunnelgebühren für die Nutzung des St. Bernhard- Tunnels Sind variabel

Verkehrsvorschriften Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h
Für den Schwerverkehr ist zudem zu beachten, dass außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen die Geschwindigkeit von 80 km/h nicht überschritten werden darf. Ebenfalls gilt zu beachten, dass das bergauffahrende Fahrzeug immer Vorfahrt hat. Besonders wichtig für den Schwerverkehr ist, dass zwischen 1.Oktober und 30. April eine Schneekettenpflicht besteht.

Achtung! Paß- Straßen Julierstraße/ Maloja ist das Transportieren mit Anhänger bis Chur erlaubt.
je nach Wetter und Schneeverhältnis ist mit der Sperrung einzelner Abschnitte zu rechnen.

Feiertage

Achtung! IIst der 26.12. ein Dienstag oder Sonntag entfällt das Fahrverbot!
Bitte beachten Sie, dass auch wenn an Feiertagen keine oder nur regionale Fahrverbote gelten, die Zollämter geschlossen sind!

Aargau 

  • Hl. Sigismund/ Tag der Arbeit/ Kirchweihfest/ St. Johannes
  • Muttertag
  • St. Pankratius
  • Banntag Liestal
  • Auffahrt
  • Schweizer Vätertag
  • St. Burkard
  • Pfingsten/ St. Antonius
  • Solennität Murrten
  • Fronleichnam/ Fest der Unabhängigkeit Jura
  • Solennität Burgdorf
  • St.Peter und Paul
  • Rutenzug
  • Maienzug/ Kinderfest/ Herz-Jesu-Fest
  • Mariä Heimsuchung
  • St. Ulrich
  • Jugendfest
  • Unsere liebe Frau vom Berge Kamel
  • St.Jakob
  • Nationalfeiertag Schweiz
  • Mariä Himmelfahrt
  • Chilbimontag Payerne/ Chilbi Wädenswil
  • Verenentag
  • St. Justus
  • Genfer Bettag/ Mariä Geburt
  • Knabenschießen
  • Engelweihe
  • Eidg. Dank, - Buß- und Bettag
  • Bettagsmontag
  • St.Mauritiustag
  • St. Niklaus von Flüe
  • Thuner Ausschiesset
  • St. Michael
  • St. Urs und Viktor/ St. Hieronymus
  • St. Leodegar
  • Gallustag/ Bündner Erntedankfest
  • Wendelinstag
  • Ende der Sommerzeit
  • Allerheiligen
  • Allerseelen
  • Reformationstag Schweiz
  • St.Martin
  • St. Martinssonntag
  • St. Martinsmontag
  • Ewigkeitssonntag
  • Erster Advent
  • Zibelemärit
  • Andreastag
  • St. Barbara
  • Nikolaus
  • Mariä Empfängnis
  • Dritter Advent
  • St. Nikolaus Biel/ Bienne
  • Vierter Advent
  • Heiligabend
  • Weihnachten
  • Stephanstag
  • Silvester/ Wiederherstellung der Republik Genf

Appenzell

  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Auffahrt
  • Pfingsten
  • Nationalfeiertag Schweiz
  • Weihnachten
  • Weihnachten/Stephanstag

Basel

  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Tag der Arbeit
  • Auffahrt
  • Pfingsten
  • Nationalfeiertag Schweiz
  • Weihnachten
  • Weihnachten/Stephanstag

Bern

  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Auffahrt
  • Pfingsten
  • Nationalfeiertag Schweiz
  • Weihnachten
  • Weihnachten/Stephanstag

Freiburg

  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Auffahrt
  • Pfingsten
  • Fronleichnam
  • Nationalfeiertag Schweiz
  • Maria Himmelfahrt
  • Allerheiligen
  • Maria Empfängnis
  • Weihnachten
  • Weihnachten/Stephanstag

Genf

  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Auffahrt
  • Pfingsten
  • Nationalfeiertag Schweiz
  • Genfer Bettag
  • Weihnachten
  • Wiederherstellung der Republik Genf
  • Näfelser Fahrt


Glarus

  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Auffahrt
  • Pfingsten
  • Nationalfeiertag Schweiz
  • Allerheiligen
  • Weihnachten
  • Weihnachten/Stephanstag

Graubünden

  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Auffahrt
  • Pfingsten
  • Fronleichnam
  • St.Peter und Paul
  • St.Jakob
  • Nationalfeiertag Schweiz
  • Maria Himmelfahrt
  • Allerheiligen
  • Maria Empfängnis
  • Weihnachten
  • Weihnachten/Stephanstag

Jura

  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Tag der Arbeit
  • Auffahrt
  • Pfingsten
  • Fronleichnam
  • Fest der Unabhängigkeit Jura
  • Nationalfeiertag Schweiz
  • Maria Himmelfahrt
  • Allerheiligen
  • St. Martinssonntag
  • St. Martinsmontag
  • Weihnachten

Luzern

  • Karfreitag
  • Kirchweih
  • St. Pankratius
  • Auffahrt
  • Fronleichnam
  • St.Peter und Paul
  • St. Ulrich
  • Nationalfeiertag Schweiz
  • Maria Himmelfahrt
  • St. Justus
  • St.Mauritiustag
  • St. Michael
  • St. Hieronymus
  • St. Leodegar
  • Gallustag
  • Wendelinstag
  • Allerheiligen
  • Andreastag
  • Maria Empfängnis
  • Weihnachten
  • Stephanstag

Neuenburg 

  • Karfreitag
  • Tag der Arbeit
  • Auffahrt
  • Fronleichnam
  • Nationalfeiertag Schweiz
  • Weihnachten
  • Stephanstag

Nidwalden

  • Karfreitag
  • Auffahrt
  • Fronleichnam
  • Nationalfeiertag Schweiz
  • Maria Himmelfahrt
  • Allerheiligen
  • Maria Empfängnis
  • Weihnachten

Obwalden

  • Karfreitag
  • Auffahrt
  • Fronleichnam
  • Nationalfeiertag Schweiz
  • Maria Himmelfahrt
  • St. Niklaus von Flüe
  • Allerheiligen
  • Maria Empfängnis
  • Weihnachten

Schaffhausen

  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Tag der Arbeit
  • Auffahrt
  • Pfingsten
  • Nationalfeiertag Schweiz
  • Weihnachten
  • Stephanstag

Schwyz

  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Tag der Arbeit
  • Auffahrt
  • Pfingsten
  • Nationalfeiertag Schweiz
  • Maria Himmelfahrt
  • Engelweihe
  • Gallustag
  • Allerheiligen
  • St.Martin
  • Maria Empfängnis
  • Weihnachten
  • Stephanstag

Solothurn

  • Karfreitag
  • Tag der Arbeit
  • Auffahrt
  • Fronleichnam
  • Mariä Heimsuchung
  • Nationalfeiertag Schweiz
  • Maria Himmelfahrt
  • St.Mauritiustag
  • St. Urs und Victor
  • Gallustag
  • Wendelinstag
  • Maria Empfängnis
  • Weihnachten
  • Stephanstag

St. Gallen

  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Auffahrt
  • Pfingstmontag
  • Nationalfeiertag Schweiz
  • Allerheiligen
  • Weihnachten
  • Stephanstag

Thurgau

  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Tag der Arbeit
  • Auffahrt
  • Pfingstmontag
  • Nationalfeiertag Schweiz
  • Weihnachten
  • Stephanstag
  • Ostermontag
  • Tag der Arbeit
  • Auffahrt
  • Pfingsten
  • Fronleichnam
  • St. Peter und Paul
  • Nationalfeiertag Schweiz
  • Allerheiligen
  • Maria Empfängnis
  • Weihnachten
  • Stephanstag

Uri

  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Auffahrt
  • Pfingsten
  • Fronleichnam
  • Nationalfeiertag Schweiz
  • Maria Himmelfahrt
  • Allerheiligen
  • Maria Empfängnis
  • Weihnachten
  • Stephanstag

Wallis

  • Auffahrt
  • Pfingsten
  • Fronleichnam
  • Nationalfeiertag Schweiz
  • Maria Himmelfahrt
  • Allerheiligen
  • Maria Empfängnis
  • Weihnachten

Waadt

  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Auffahrt
  • Pfingsten
  • Nationalfeiertag Schweiz
  • Bettagsmontag
  • Weihnachten

Zug

  • Karfreitag
  • Auffahrt
  • Fronleichnam
  • Nationalfeiertag Schweiz
  • Maria Himmelfahrt
  • Mariä Geburt
  • Allerheiligen
  • Maria Empfängnis
  • Weihnachten

Zürich

  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Tag der Arbeit
  • Auffahrt
  • Pfingsten
  • Nationalfeiertag Schweiz
  • Weihnachten
  • Stephanstag

Zollbestimmungen

Umzugsgut

Welche Papiere sind erforderlich?

Es sind ebenfalls Miet- oder Eigentumsnachweis eines Wohnsitzes und die Ansiedelungserlaubnis in der Schweiz mitzuführen.

Welche Zollbestimmungen sind zu beachten?

Zollfreie Einfuhr ist für Güter möglich, die länger als 6 Monate vor dem Umzug in Gebrauch waren. Ebenfalls muss der Umzug innerhalb eines Jahres nach dem Wohnortswechsel stattfinden.

Was gilt es noch zu beachten?

Zollformulare können beim Schweizer Zoll heruntergeladen werden oder Sie erhalten die Papiere beim Empfangsspediteur.


Was muss ich bei Nachlieferungen beachten?

Nachfolgende Sendungen sind möglich, insofern die Güter bereits auf dem Formular 18.44 deklariert wurden. Es muss als Teileinfuhr gekennzeichnet werden.

Diplomaten Umzüge Welche Papiere sind für das Umzugsgut notwendig?

Es wird das Zollformular 14.60 benötigt.

Welche Zollbestimmungen sind zu beachten?

Die zollfreie Einfuhr der Güter wird von der Botschaft an das Schweizer Zollamt gerichtet. Dort wird der Antrag an das zuständige Zollamt weitergegeben.

Heiratsgut

Welche Papiere sind erforderlich?

Es wird das Zollformular 18.45 benötigt und der Trauschein.
Ebenfalls sind eine Ladeliste und die Ansiedlungserlaubnis beider Eheleute erforderlich.


Welche Zollbestimmungen gelten?

Eine zollfreie Einfuhr kann erfolgen:
wenn die Gegenstände noch weitere 12 Monate in Gebrauch sind und die Versendung innerhalb von drei Monaten nach der Trauung stattfindet.

Antiquitäten

Welche Papiere sind erforderlich?

Die Einfuhr erfolgt ähnlich der Einfuhr von Kunstwerken. Es ist sinnvoll eine Rechnung mitzuführen, die bestätigt, dass das Alter der Güter über 100 Jahre beträgt.

Motorfahrzeuge

Welche Papiere sind erforderlich?

Die amtliche Zulassungsbestätigung des Auslandes ist erforderlich.


Welche Zollbestimmungen müssen beachtet werden?

Vor dem Wohnungswechsel muss das Fahrzeug 6 Monate im Besitz des Eigentümers sein. Es muss eine Bestätigung unterzeichnet werden, die beinhaltet, dass das Fahrzeug in den nächsten 12 Monaten nicht veräußert wird.

Bemerkungen:
Wenn das Fahrzeug innerhalb der 12 Monate verkauft wird, dann werden Zollgebühren und Steuern erhoben.

Alkoholika, Wein, Bier etc.

Welche Papiere sind erforderlich?

Die Güter müssen auf einer separaten Ladeliste gekennzeichnet werden.


Welche Zollbestimmungen müssen beachtet werden? I

m Rahmen des Umzuggutes ist die Einfuhr zollfrei. Allerdings gilt zu beachten, dass Dokumente mitgeführt werden müssen, falls die Menge 200 Liter übersteigt.
Bemerkungen
Es können ggf. Einfuhrbeschränkungen erfolgen. Es empfiehlt sich die Alkoholika für eine Inspektion günstig und gut erreichbar zu lagern.

Stark alkoholhaltige Getränke (über 25%) Welche Papiere sind erforderlich?

Zunächst müssen alkoholhaltige Getränke, deren Alkoholgehalt über 25% liegt extra deklariert und auf einer eigenständigen Liste inventarisiert sein.

Welche Zollbestimmungen müssen beachtet werden?

Bis zu 12 Liter dürfen frei in die Schweiz eingeführt werden.
Bemerkungen
Für größere Mengen fallen Gebühren an. Diese können bis zu 50 SFR pro Flasche betragen!


Schusswaffen

Welche Papiere sind erforderlich?

Es muss eine exakte Beschreibung der Waffe/ Waffen (Fabrikat, Modell, Kaliber etc.) auf der Ladeliste vermerkt sein.

Je nach Modell der Schusswaffe gelten ein Importverbot oder Importeinschränkungen. Eine Importerlaubnis geben die Bundesbehörden in Bern. LINK

Bemerkungen:
Auch hier ist zu empfehlen, die Ladung für die Inspektion leicht zugänglich zu machen.

Pflanzen

Welche Papiere sind erforderlich?

Solange das Verhältnis in einem angemessenen Rahmen besteht, sind keine Papiere notwendig. Im Zweifelsfall ist ein Pflanzen-Gesundheits-Zertifikat ratsam.

Welche Zollbestimmungen müssen beachtet werden?

Falls die Pflanzen unabhängig eines Unzugs transportiert werden, sind Zertifikate notwendig, die die Gesundheit der Pflanzen bestätigen.

Bemerkungen:
Haustiere Welche Papiere sind erforderlich? Es sind Gesundheits- und Impfbescheinigungen notwendig. Das Tier muss Tollwut geimpft sein. Diese Impfung darf nicht weniger als 30 Tage alt sein und nicht mehr als ein Jahr zurück liegen.

Bitte beachten Sie Sonderegelungen für Pferde, Equiden und Tiere unter Artenschutz.

Bemerkungen
Ausfuhr Umzüge Welche Papiere sind erforderlich? Das Ausfuhrformular 11.030 und eine zweifache Ausführung der Ladeliste.
Zollbestimmungen

Bemerkungen Die Ausfuhr kann durch einen Schweizer Kollegen bescheinigt werden.

Erbschaftsgut

  • Ladeliste mit Bestätigung, dass die Güter Erbschaftsgüter sind.
  • Ein Nachweis über den Wohnsitz des Verstorbenen und die Ansiedlungserlaubnis für die Schweiz. Zollfreie Einfuhr kann nur erfolgen, wenn der Erbe seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte, als er das Erbe angetreten ist.
  • Gebrauchte Gegenstände können eingeführt werden. Ansonsten Antragsformular 18.46
  • Haushaltsgegenstände Rechnungen sind mitzuführen und es gilt zu beachten, dass alle neuen Gegenstände Steuer und zollpflichtig sind. Im Falle eines weiteren Verkaufs beträgt die gesetzliche Mehrwertsteuer 6.5%. Es ist ratsam die Gegenstände auf einer separaten Liste zu kennzeichnen.

Kunst

Kunstgegenstände, die zum Umzugsgut gehören sind zollfrei. Das gilt ebenfalls für Kunst, die für temporäre Ausstellungen in der Schweiz transportiert wird. Es fallen keine Gebühren an, wenn der Künstler selbst die Kunstwerke transportiert.

Urlaubseinfuhrbestimmungen

Was muss ich bei der Urlaubsreise in die Schweiz beachten? Gebrauchtes/ persönliches Reisegut: Kleider, Wäsche, Toilettenartikel, Sportgeräte, Foto-, Film-, Videokameras, tragbare Computer, Musikinstrumente und sonstige Gebrauchsgegenstände, welche im Ausland wohnhafte Reisende während des Aufenthaltes in der Schweiz benützen und wieder ausführen.
Reiseproviant ist erlaubt. Keine alkoholhaltigen Getränke!
Es gibt keine Einschränkungen für die Einfuhr von Bargeld.

Einfuhr von Tabak und Alkoholika: Die Freimengen gelten nur für Personen von über 17 Jahren
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Pfeifentabak
2 Liter alkoholische Getränke (bis zu 15% Vol.) und 1 Liter (über 15% Vol.)

Andere Privatwaren sind bis zu einem Gesamtwert von CHF 300.00 pro Person abgabenfrei.

Zollformulare Antrag auf Übersiedlungsgut 18.44
Antrag auf Ausstattungsgut 18.45
Antrag zur Einfuhr von Erbschaftsgut 18.46
Diplomatenumzüge 14.60
1 Liter Spirituosen bis 15 Prozent Alkohol
2 Liter Niedrigprozentiges (Wein oder Bier)
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak
Reiseproviant nur für einen Tag
detaillierte Beschränkungen für Fleisch und andere landwirtschaftliche Produkte (besser nur in geringer Menge ein- und ausführen)

 


Pepp-Hotline Zum Ortstarif

Sie haben Fragen? Wir sind täglich von 07:00 bis 19:00 Uhr für Sie da! Zum Ortstarif aus dem deutschen Festnetz (aus Ausland und Mobilfunk gelten die Gebühren des jeweiligen Netzbetreibers).
0700 - 73775463
0700 - PEPPLINE
Oder nutzen Sie den Call-Back-Service

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