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Umzug nach Indien


 
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Umzug nach Indien

 

Welche Bestimmungen gelten für Umzugsgüter?

  • AWB (air waybill/ Luftfrachtbrief) im Original oder B/L (bill of lading/ Schiffsfrachtbrief)
  • gültige Pässe
  • Liste der Güter mit Wertangabe und Kaufdaten
  • Eine Zollerklärung: wird durch den Zoll/Empfangsspediteur in Indien ausgehändigt.
  • der Umziehende muss bei der Zollübergabe persönlich anwesend sein.
  • Ausländer benötigen ein Visum
  • Nachweis/ Rechnungen, die den Besitz der Güter über ein Jahr nachweisen.
  • Nachweis der akademischen Grade oder Zertifikate
  • TR Transfer of Residence

Besondere Bestimmungen:

Für Ausländer, die in Indien einreisen gilt:

  • Das Visum muss ein Jahr gültig sein

Achtung! Die folgenden Gegenstände dürfen nur einfach eingeführt werden:

  • TVs
  • vcr
  • Spülmaschine
  • Musikanlage
  • PC
  • Klimaanlage
  • Kühlschrank
  • Tiefkühlgerät
  • Kamera
  • Mikrowelle
  • Schreibmaschine
  • Fax

falls doppelt und der Wert der Gegenstände (Summe) 150000 Rupien übersteigt, fallen Zollgebühren bis zu 35% des Wertes der Güter an!

 

Achtung! Für neue Güter ( alles was unter einem Jahr im Besitz des Umziehenden ist) gilt eine Verzollung bis 62%.

 

weitere Bestimmungen:

  • See- und Luftfracht darf nicht vor dem Einwanderer in Indien eintreffen!
  • Luftfracht muss innerhalb nach der Einreise Indien erreichen.
  • Seefracht muss innerhalb eines Monats in Indien eingeführt werden.
  • Frachtsendungen müssen auf LKW verladen werden. Dazu beachten Sie bitte, dass die Güter wasserdicht verpackt werden. Das ist dringend notwendig zum Schutz vor Monsunregen.
  • Der Umziehende muss persönlich anwesend sein!

 

Diplomatenumzüge:

  • Sind durch das Regierungsministerium vom Zoll befreit.
  • Inventarliste ist mitzuführen

 

Besonderheiten zur Einfuhr von Kraftfahrzeugen:

  • OBL im Original (Original/ Ocean Bill of Loading) Achtung!
  • Pass des Eigentümers
  • Zoll und Steuern können bis zu 113% hoch sein !
  • Rechnung vom Hersteller Bestätigung der Bank und Nachweis, dass das Fahrzeug nicht veräußert wird.
  • Registration
  • Versicherungsnachweis
  • Fahrzeugschlüssel
  • für Ausländer ist zudem eine Bankgarantie nötig

Besondere Einfuhrbestimmungen für Alkohol und Zigaretten:

  • Es ist nur die Einfuhr von max. 1 Liter Alkohol gestattet.
  • Es fallen neben 9 Rubien Gebühren auch Zölle im Bereich von 110 bis 230% an!!!
  • 4 % des Wertes können als zusätzlich Gebühr anfallen.
  • Zigaretten werden mit 175,6 % verzollt.

Von der Einfuhr ausgeschlossen sind:

  • Schusswaffen
  • Munition
  • sonstige Waffen
  • Medien mit pornographischen oder obszönen Inhalten
  • politisch nicht erwünschte Schriften und Literatur
  • Drogen
  • Narkotika.

 


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