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Umzug nach Libanon


 
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Umzug nach Libanon

Was muss bei der Einfuhr von Umzugsgütern beachtet werden?

  • Pass im Original
  • Ladeliste vom Konsulat freigegeben
  • Abmeldung im Abgangsland ebenfalls durch das Konsulat freigegeben.
  • Mietvertrag/Wohnsitz im Libanon
  • Arbeitserlaubnis
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Gebrauchte Gegenstände können zollfrei eingeführt werden.
  • Der Umzug muss nach der Abmeldebestätigung innerhalb von 3 Monaten abgefertigt werden.

Achtung! Bei der Prüfung des Umzuggutes kann es zu Diebstählen oder Schäden kommen.

Einfuhr von Fahrzeugen

  • Fahrzeugbrief im Original
  • Durch das Konsulat bestätigte Kaufrechnung
  • Seefrachtbrief mit detaillierten Angaben
  • Achtung! Fahrzeuge, die älter als 8 Jahre alt sind dürfen nicht eingeführt werden.
  • Das gilt ebenfalls für Fahrzeuge mit Dieselmotoren.

Haustiere und Pflanzen

  • Gesundheitszeugnis
  • Zollerklärung mit Gesundheitsnachweis
  • Zollpflichtig!

Beschränkungen und Verbote

  • Neue Gegenstände werden mit 30% verzollt und zusätzlich 10% versteuert.
  • Alkohol ist nur in geringen Mengen erlaubt. Wenn diese überschritten wird werden hoch verzollt.

 

Pepp-Hotline Zum Ortstarif

Sie haben Fragen? Wir sind täglich von 07:00 bis 19:00 Uhr für Sie da! Zum Ortstarif aus dem deutschen Festnetz (aus Ausland und Mobilfunk gelten die Gebühren des jeweiligen Netzbetreibers).
0700 - 73775463
0700 - PEPPLINE
Oder nutzen Sie den Call-Back-Service

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