Residence Visa und Certificate of Residence durch Konsulat erstellt
Garantie der Bank
Pass im Original
Seefrachtbrief
Garantie des Arbeitgebers über Anstellung
Alle Umzugsgüter sind generell nicht von Zöllen und Steuern befreit!
Steuerfrei sind nur Gegenstände, die mind. 2 Jahre im Besitz sind und das nachweisbar ist!
Zur Anwesenheit während der Verzollung wird geraten!
Fahrzeuge
Kaufrechnung im Original und Fahrzeugbrief mit Bestätigung durch Konsulat
Seefrachtbrief
Pass des Umziehenden im Original
Ausländer können keine Fahrzeuge mit einführen.
Für Wiedereinreisende gelten folgende Bestimmungen:
der Wiedereinreisende muss mind. 3 Jahre im Ausland gelebt haben
muss das Fahrzeug länger als 3 Jahre besitzen und nutzen
Erlaubnis des Finanzamtes vorlegen
Haustiere
Gesundheitsnachweis
Impfbuch
Kopie AWB
Pass des Umziehenden
Einschränkungen/ Verbote
Neuwaren
Elektrogeräte
Fahrräder
Kunst/ Antiquitäten
Alkohol
Tabak und Tabakwaren
Nahrung
Schmuck und Juwelen
Hochzeitsgeschenke
Erbschaftsgut
Pflanzen
Waffen und Munition
Drogen
Pornographische Medien
Pepp-Hotline Zum Ortstarif
Sie haben Fragen? Wir sind täglich von 07:00 bis 19:00 Uhr für Sie da! Zum Ortstarif aus dem deutschen Festnetz (aus Ausland und Mobilfunk gelten die Gebühren des jeweiligen Netzbetreibers).