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Umzug nach USA

Umzugsgüter

Sie benötigen folgende Papiere

  • Ladeliste/ Bill of Loading mit Name und Geburtsdatum Als gebrauchte Güter und Umzugsgüter gelten alle Gegenstände, die mind. ein Jahr im Besitz sind.
  • Adresse im Ausreiseland
  • Die Ladeliste muss mit folgenden Angaben versehen sein:
  • USA Empfangsadresse/ Telefonkontakt Name, Geburtsdatum, letzte und zukünftige Anschrift/ Adresse
  • Us Zollformular 3299 Die Unterlagen sollten alle vor der Zollabwicklung/ dem Eintreffen der Güter in dem Ankunftshafen eingetroffen sein.
  • See- oder Luftfrachtbrief
  • Zollerklärung für Haushaltsgüter und Persönliches, die ohne Begleitung versendet werden.
  • Erklärung der amerikanischen Zollbehörde über Packstücke ohne Begleitung.
  • Visum in Kopie
  • Passkopie mit Lichtbild
  • I-94 abgestempelt für alle, die keine US Staatsbürger sind.
  • Power of attorny ( Für Spediteur)

Besonderheiten Heiratsgut:

  • Zollformular 3299 mit einem Hinweis, dass es um Heiratsgut handelt.
  • Wird durch den Zoll geschätzt und abgewickelt.

Besonderheiten Erbschaftsgut:

  • Testament
  • gerichtliche Verfügung falls das Testament nicht vorhanden ist.
  • Kopie der Ladeliste
  • Achtung! Wird durch Zoll bewertet. Es empfiehlt sich eine schriftliche Bestätigung beizufügen, die den Gebrauch der Güter bestätigt. Die Güter dürfen nicht zum Verkauf eingeführt werden.

Neue Möbel:

  • Rechnung über Kauf, Preis, Ort und Datum.
  • Es empfiehlt sich den Besitz immer nachweisen zu können!

Kunstwerke und Antiquitäten:

  • Es wird dazu geraten, unbedingt eine Schätzung des Wertes und Urkunden der Gegenstände beizulegen! Die Behörden haben sonst die Möglichkeit die Gegenstände einzulagern und schätzen zu lassen.
  • Die Gegenstände müssen mind. 100 Jahre alt sein, um als Antiquität zu gelten.
  • Kunstwerke sind vom Zoll befreit, sofern sie mind. 1 Jahr im Besitz sind.
  • Sind die Gegenstände zum Verkauf bestimmt fallen Gebühren und Zölle an.

Boote:

  • wie Haushaltsgut

Schmuck:

  • Darf nicht mit Umzugsgut geladen sein!
  • Der Umziehende muss die Gegenstände bei sich tragen.

Computer:

  • wie Umzugsgut
  • Zollgebühren nach Schätzung- dabei empfiehlt es sich alle Angaben in der Ladeliste aufzunehmen.
  • Herstellungsort, Wert, Typ, Modell, Seriennummer,
  • Achtung! Besteht Plagiatsverdacht ziehen den Behörden den Computer ein!
  • Bei der Ladung beachten, dass der PC und Ähnliches gut zugänglich für den Zollbeamten ist!

Wein/ Alkoholika

  • Lizenz kann hilfreich sein
  • Muss in der Ladeliste deklariert werden.
  • Es wird von der Einfuhr abgeraten
  • Es fallen unterschiedliche Zölle und Steuern an!

Pflanzen und Nahrung

  • Werden strengsten überwacht und konfisziert.
  • Von der Einfuhr wird abgeraten

Einfuhr von PKW

  • Benzinbetriebene Fahrzeuge erst ab Baujahr 1986
  • Dieselfahrzeuge ab 1975
  • Plakette, die Garantiert, dass nach den Richtlinien der USA Sicherheit und Emission gewährleistet ist. Achtung! Kann das nicht gewährleistet werden, fallen hohe Zölle bis zu 100% an und die Nachrüstung kann sehr teuer werden!
  • Nachweis über Dampfreinigung
  • Nachweis über Eigentum
  • Zollgebühren liegen bei ca. 2,5 % des Wertes
  • Fahrzeuge, von zurückkehrenden Amerikanern können nur dann zollfrei eingeführt werden, wenn die Kaufrechnung den Kauf in den USA bestätigt!
  • Achtung! Folgende Zeiträume müssen bei der Einfuhr von PKW strengstens beachtet werden: Sicherheitsbestimmungen max. 120 Tage
  • Abgasuntersuchung max. 90 Tage

Werden diese Termine versäumt, kann die Behörde folgend reagieren:

  • ? Zerstörung des Fahrzeugs
  • ? Konfiszieren
  • ? Zurückschicken
  • ? Strafegelder bis zu 10.000 US $

Haustiere

  • Impfbescheinigung
  • Quarantäne für Vögel
  • Es wird dazu geraten, die genaue Abwicklung mit dem Spediteur in den USA zu besprechen und die Abwicklung zu planen!

Verbotene Gegenstände

  • Drogen
  • Narkotika
  • unbearbeitete Felle und Häute
  • Pornographische Medien

Sonstige Einschränkungen

  • Schusswaffen benötigen Waffenschein und Registrierung
  • Die Waffen müssen umgehend beim Polizei Department gemeldet werden.

Urlaub in den USA Was darf man in die USA zollfrei einführen?

Zollfrei in die USA mitbringen darf man außer der persönlichen Reiseausrüstung (Kleidung, Kamera etc.) pro Person:

  • 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 3 Pfund Tabak
  • 1 Liter Alkohol
  • Geschenke im Wert bis zu \$ 100

Tierische und pflanzliche Frischprodukte (Obst, Wurst, Gemüse) dürfen nicht eingeführt werden. Die Zollbeamten sind da unerbittlich – Wurststulle und Orange werden konfisziert.
Dagegen sind Gebäck, Käse und Süßigkeiten (keine Schnapspralinen!) erlaubt.

Den eigenen Wagen darf man bis zu einem Jahr mitbringen, was sich aber nur ab einer Aufenthaltsdauer von mindestens 2 Monaten lohnt. Bleibt man länger als 12 Monate, muss das Fahrzeug nach den amerikanischen Sicherheitsbestimmungen umgerüstet werden. Wer seinen Wagen nach einer Reise in den USA verkaufen möchte, muss ebenfalls umrüsten und zusätzlich Zoll bezahlen.

Bei speziellen Fragen zu den amerikanischen Zollbestimmungen setzt man sich am besten mit dem nächsten US- oder dem kanadischen Konsulat in Verbindung.

Besondere Zollvorschriften
Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, können abgaben- und bewilligungsfrei eingeführt werden. Zum Reisegut gehören insbesondere Kleidung, Wäsche, Schuhe, Schmuck, Toilettenartikel, Sportgeräte, Campingzubehör, Fotoapparate mit Zubehör ein tragbarer Personal- oder Heimcomputer bzw. ein Laptop mit dazugehörenden Datenträgern sowie tragbare Musikinstrumente. Voraussetzung für die Abgaben- und Bewilligungsfreiheit ist, dass es sich um gebrauchte Gegenstände handelt. Außerdem müssen sie bei der Ausreise auch wieder ausgeführt werden.

 

Pepp-Hotline Zum Ortstarif

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0700 - PEPPLINE
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