Privatumzug
 
Business
 
Lagerung
 
Entsorgung
 
Handwerkerservice
 

Aktenvernichtung

Diskretion und Zuverlässigkeit

Aus beschriebenen Ordnern wird schließlich wieder weißes Papier: Die Entsorgung von Akten ist ein besonders sensibles Geschäft. Personenbezogene Daten, Patientenakten oder Gerichtsakten sind datenschutzrechtlich geschützt. Geschäftsakten sollen geheim bleiben - auch innerhalb des Betriebs. Mit einem Gesamtkonzept betreiben wir deren Vernichtung nach den Grundsätzen von Diskretion und Zuverlässigkeit. Sämtliche Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Bereits bei der Abholung hat Sicherheit Priorität: Das zur Vernichtung vorgesehene Material wird in verschlossenen Behältern untergebracht. So ist sichergestellt, dass -etwa im Falle eines Verkehrsunfalls- Unbefugte nicht einmal zufällig Einsicht nehmen können.

Vernichtung nach Bundesdatenschutzgesetz

Der gesamte Entsorgungsvorgang von Abholung bis zur Vernichtung wird von uns überwacht. Die zuständigen Aufsichtsbehörden kontrollieren kontinuierlich die Datenentsorgungsanlagen auf ihre Funktion. In der Anlage werden die Akten geschreddert, und zu Papierballen verarbeitet, so dass deren Inhalt gemäß DIN 32757 nicht mehr reproduzierbar ist. Über den Vorgang wird ein Entsorgungsnachweis erstellt.