Bezüglich der Übergabe der Wohnung werden in Mietverträgen unterschiedliche Begriffe verwendet, die den Soll-Zustand der Wohnung bei Übergabe beschreiben sollen. Damit Sie mögliche Unklarheiten über die Begriffsbedeutung vermeiden können, bieten wir Ihnen hier die Erklärung:
Wenn der Mietvertrag die Übergabe in besenreinem Zustand verlangt, muss der Mieter die Wohnung nicht renovieren. Sie muss lediglich gefegt werden, das heißt die leer geräumten Räume müssen in einem ordentlichen geputzten Zustand hinterlassen werden. Allerdings sind nur grobe Verschmutzungen erfasst.
Wenn die Räume in bezugsfertigem Zustand übergeben werden müssen, ist vom Mieter noch weniger gefordert. Er muss die leeren Räumlichkeiten so übergeben, dass der Nachmieter einziehen kann. Auch hier ist keine Renovierung erforderlich. Einige Aspekte zum Thema Schönheitsreparaturen haben wir für Sie aufbereitet. Gerne übernehmen wir mit unserem Reinigungsservice die Arbeitsaufwendungen. Auch sollten Sie daran denken ein Protokoll der Wohnungsübergabe durchzuführen.
Übergabe der Wohnung
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