Aktenvernichtung
Wir bieten eine Aktenvernichtung nach Bundesdatenschutzgesetz mit Vernichtungsnachweis an. Besonders vor einem Umzug sollten Sie die angesammelten Aktenbestände prüfen: welche Akten müssen tatsächlich aufbewahrt werden? Welche können Sie unter Umständen in die Aktenvernichtung geben? Mit einer sinnvollen Sortierung sparen Sie sowohl an Umzugs- als auch an Lagerkosten. Selbstverständlich können Sie unsere Leistung zur Aktenvernichtung jederzeit – unabhängig von einem Umzug – in Anspruch nehmen. Unsere Behältnisse sind bis zu einer Größe von 600 l rollbar. Der Behälter wird nach Einwurf der Akten ordnungsgemäß verschlossen und erst zur eigentlichen Aktenvernichtung wieder geöffnet. Im Anschluss erhalten Sie den Nachweis über die ordentliche Aktenvernichtung entsprechend den Datenschutzrichtlinien. Akten, digitale Datenträger und Filmmaterialien sollten aus wirtschaftlichen Gründen und der Umwelt zuliebe in verschiedene Behältnisse eingeworfen werden.
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