Ein Zahlungsrückstand für den gemieteten Wohnraum sollte vermieden werden. Zu den Hauptpflichten Ihres Mietvertrages gehört die Zahlungspflicht. Wenn der Mieter mit zwei aufeinander folgenden Monatsmieten in Rückstand gerät, hat der Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Das ist ebenfalls der Fall, wenn der Mieter über einen längeren Zeitraum mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsmieten in Verzug ist. Zur Miete zählen die Grundmiete sowie die im Mietvertrag vereinbarten pauschalen Nebenkostenzahlungen.
Nachzahlung hilft
Der Mieter kann sich aber durch eine Nachzahlung retten, indem er die Zahlungsrückstände vollständig ausgleicht. Ob der Ausgleich dabei durch den Mieter selbst oder einen Dritten erfolgt wie durch einen Angehörigen oder das Sozialamt ist unerheblich. Selbst bei einer erhobenen Räumungsklage vor Gericht hat der Mieter noch eine Chance, wenn er spätestens zwei Monate nach Zustellung der Klage die Mietrückstände vollständig ausgeglichen hat.
Zu dieser Möglichkeit kann der säumige Mieter allerdings nur einmal in zwei Jahren greifen. Hat der Mieter das Recht, einen Teil der Miete zurück zu behalten, weil ihm ein Minderungsrecht wegen Mängeln der Mietsache zusteht, wird der Zahlungsverzug und damit die unerfreulichen Folgen nicht ausgelöst.
Zahlungsrückstand
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