Ist ein Wechsel des Stromanbieters im Rahmen des Wohnortwechsels sinnvoll? Immer wieder verärgern die großen Stromanbieter ihre Kunden mit regelmäßigen Erhöhungen der Strompreise. Dennoch wechseln bislang noch sehr wenige Haushalte den Anbieter. Dabei ist das gar nicht so kompliziert wie mancher denkt - und einen dreistelligen Betrag kann man im Jahr locker sparen. Wenn Sie umziehen übernimmt automatisch der örtliche Anbieter die Versorgung. Wenn Sie wechseln wollen, müssen Sie sich rechtzeitig darum kümmern, damit der neue Anbieter direkt beim Einzug mit der Lieferung beginnt.
Zunächst ist es wichtig, sich über die Preise im Internet zu informieren. Geben Sie einfach „Stromanbieter vergleichen“ oder Ähnliches in eine Suchmaschine ein und suchen Sie sich seriöse Infoseiten, etwa die der einschlägigen Verbrauchermagazine, aus. Viele Verbraucherzentralen leisten bei solchen Themen ebenfalls Hilfestellung. Vergleichen Sie dann die einzelnen Angebotstarife und prüfen Sie, was sie beinhalten.
Tipps im Internet
Bei Internetportalen wie „billigstrom.de“ können Sie zum Beispiel Ihren bisherigen Jahresverbrauch eingeben sowie Ihre Postleitzahl: Der Rechner ermittelt Ihnen dann das günstigste Angebot. Achten Sie ruhig auch darauf, wie der Strom erzeugt wird. Viele Verbraucher bevorzugen Ökostrom - der Umwelt zuliebe. Überprüfen Sie die Angebote genau und achten Sie dabei auf Laufzeiten und Kündigungsfristen. Um Erhöhungen kurz nach dem Wechsel zu vermeiden, können Sie versuchen, sich eine Preisgarantie geben zu lassen.
Wenn Sie sich für einen Anbieter entschieden und den Vertrag unterzeichnet haben, übernimmt Ihr neuer Anbieter die weiteren Formalitäten. Dazu benötigt er von Ihnen die folgenden Daten: Zählernummer, Zählerstand, angestrebter Liefertermin und Name des bisherigen Versorgers samt Kundennummer. Aber stellen Sie sicher, dass dies auch tatsächlich geschieht. Machen Sie sich über Pannen bei der Ummeldung keine Sorgen, Sie stehen in keinem Fall ohne Strom da. Die Stromversorgung ist garantiert, weil der Grundversorger zur Belieferung mit Strom gesetzlich verpflichtet ist.
Wechsel des Stromanbieters
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