Unter Kabotageverkehr ist das Erbringen von Transportdienstleistungen in einem Land zu verstehen, in dem der Dienstleister nicht selbst ansässig ist. Die Kabotagefreiheit gestattet also Transport- und Logistikunternehmen, in einem anderen Staat Inlandstransporte durchzuführen. Innerhalb der Europäischen Union (EU) wurden verschiedene Rechtsverordnungen zur Liberalisierung des Güterverkehrs und des Binnenmarktes erlassen.
Mit einer Gemeinschaftslizenz dürfen EU-Unternehmen grundsätzlich Kabotagefahrten durchführen. Allerdings ist der Kabotageverkehr nicht unbegrenzt, sondern nur „zeitweilig“ gestattet: Kontinuierliche oder systematische Ausübung ist ausgeschlossen. Eine einheitliche EU-Regelung zur Bestimmung des Begriffs „zeitweilig“ gibt es bislang noch nicht.
Nachweise mitführen
Deshalb konkretisieren die einzelnen Länder die Regelungen zum Kabotageverkehr in innerstaatlichen Rechtsnormen. In Deutschland sind seit dem vergangenen Jahr drei Kabotagefahrten innerhalb von sieben Tagen zulässig. Der Zeitraum gilt von der ersten, teilweisen oder vollständigen Entladung während einer grenzüberschreitenden Beförderung bis zur letzten Entladung, bevor Deutschland wieder verlassen wird.
Nachweise über die jeweiligen Fahrten sind vom Unternehmer/Fahrzeugführer mitzuführen und gegebenenfalls vorzuweisen. Die Verletzung dieser Pflicht wird mit einem Bußgeld für den Kabotageunternehmer und für das Fahrpersonal geahndet. Auch das Verbot der Weiterfahrt kann ausgesprochen werden. Die EU bemüht sich aktuell um eine Harmonisierung der Regelungen des Kabotageverkehrs auf Gemeinschaftsebene. Unternehmen, die ihren Sitz nicht innerhalb der EU haben, ist der Kabotageverkehr überhaupt nicht erlaubt.
Der Wettbewerb wird gefördert
Innerhalb der EU ist der Kabotageverkehr aber selbst für Unternehmen, die ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat haben, zum Schutz der ansässigen Unternehmen zumindest teilweise eingeschränkt. Insbesondere betroffen sind hiervon eine Reihe osteuropäischer Mitgliedsstaaten. Übergangsfristen und –regelungen ordnen die Rechtspraxis bis zur vollständigen Freigabe.
Neben der Möglichkeit, Dienstleistungen in einem anderen Land zu erbringen und so den Wettbewerb im Sinne des Verbrauchers zu fördern, hat der Kabotageverkehr auch eine andere positive Seite: Umweltbelastende und unwirtschaftliche Leerfahrten können weitgehend vermieden werden.
Kabotageverkehr
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