Welche Aufbewahrungsfristen für Dokumente haben ich? Die Gesetzgebung sieht folgende Fristen zur Aufbewahrung vor:
Es gelten folgende Handels- und steuerrechtliche Vorgaben
Gemäß Handelsgesetzbuch (§238 HGB sowie §257 HGB) unter Bezugnahme der Abgabenordnung (§147 AO) sind die Aufbewahrungsfristen klar geregelt. Hier ein Überblick:
Sechs Jahre
Handelsbriefe und Korrespondenzen, Geschäftspapiere sowie Unterlagen mit kaufmännischer und steuerlicher Bedeutung. Alles was etwaige Streitigkeiten aufklärt.
Zehn Jahre
Bilanzen, Inventare, Handelsbücher, Rechnungen, Urkunden, Hypotheken. Jedwede Form der Buchungsgrundlagen.
Aufbewahrungsfristen beginnen mit Ende des Kalenderjahres der Erstellung.
Für Krankenhäuser gelten gesonderte Aufbewahrungsfristen
Patientenakten und deren Dokumentationen müssen zehn Jahre aufbewahrt werden (§ 10 Abs. 4 BOÄK). In einzelnen Bereichen gilt sogar eine längere gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren.
Aufbewahrungsfristen für Dokumente
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