Vergessen Sie nicht die Benachrichtigung des Arbeitgebers über die Adressänderung. Teilen Sie ihm schriftlich Ihre neue Anschrift, sowie Kontodaten und ähnliches mit. Je nach Umfang Ihres Umzugs sollten Sie überdies erwägen, Ihren Arbeitgeber um einen Sonderurlaub zu bitten. Leider haben Sie darauf in aller Regel keinen Anspruch. Das heißt, Sie sind bei einem privaten Anlass auf guten Willen und Ihr Verhandlungsgeschick angewiesen. Es gibt nur wenige Ausnahmen, etwa wenn die Gewährung von Umzugsurlaub im für Sie geltenden Tarifvertrag oder durch Betriebsvereinbarung vereinbart worden ist.
Umzugsurlaub wird Ihr Arbeitgeber Ihnen auch gewähren, wenn dies vertraglich im Arbeitsvertrag geregelt wurde. Allerdings dürfte eine solche Regelung erfahrungsgemäß die Ausnahme sein. Besser sind Ihre Chancen auf Sonderurlaub, wenn der Umzug beruflich bedingt ist. Allerdings fehlen auch hier klar verbindliche gesetzliche Regelungen. Versuchen sollten Sie es aber in jedem Falle. Denn es liegt kaum im Interesse Ihres Arbeitgebers, einen übernächtigten und abgelenkten Mitarbeiter zu beschäftigen. Dann lieber einen Kurzurlaub.
Benachrichtigung des Arbeitgebers
Pepp-Hotline Zum Ortstarif
Sie haben Fragen? Wir sind täglich von 07:00 bis 19:00 Uhr für Sie da! Zum Ortstarif aus dem deutschen Festnetz (aus Ausland und Mobilfunk gelten die Gebühren des jeweiligen Netzbetreibers).
0700 - 73775463
0700 - PEPPLINE
Oder nutzen Sie den Call-Back-Service
Kostenvoranschlag
einholen
Mit dem Pepp-Fragebogen in 5 Minuten zu Ihrem
individuellen Angebot.
individuellen Angebot.