Bei der Wohnungsübergabe sollten Sie unbedingt an ein Übergabeprotokoll denken. Zu den vertraglich übernommenen Pflichten des Mieters gehört es, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Mit einem Übergabeprotokoll können Sie sich davor schützen als Vormieter für Schäden verantwortlich gemacht zu werden, die nicht von Ihnen verursacht worden sind. Das könnte zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Mündliche Absprachen oder Vereinbarungen lassen sich nachträglich kaum beweisen. Deshalb sollten Sie das Protokoll unbedingt von Ihrem Vermieter unterzeichnen lassen.
Optimieren Sie die Beweissituation
Auf dem Protokoll müssen alle bestehenden Mängel aufgezeichnet, also der Ist-Zustand der Wohnung festgehalten werden. Sind keine Mängel vorhanden, lassen Sie sich dies ebenfalls bestätigen. Als zweckmäßig hat sich auch die Begleitung durch einen Zeugen und die Anfertigung von Fotos erwiesen. Das Protokoll dient als Beweismittel, falls Zweifel über den Zustand der Wohnung bestehen. Der Vermieter kann später nur die Beseitigung festgehaltener Mängel verlangen.
Als ähnlich praktikabel hat sich auch die Anfertigung eines Wohnungsübernahmeprotokolls erwiesen. Schäden, die schon vor dem Einzug vorhanden waren, braucht der Mieter nicht zu reparieren. Um hier ebenfalls die Beweissituation zu optimieren, fertigen Sie bitte ein solches Protokoll an, das oben gesagte gilt entsprechend.
Protokoll der Wohnungsübergabe
Pepp-Hotline Zum Ortstarif
Sie haben Fragen? Wir sind täglich von 07:00 bis 19:00 Uhr für Sie da! Zum Ortstarif aus dem deutschen Festnetz (aus Ausland und Mobilfunk gelten die Gebühren des jeweiligen Netzbetreibers).
0700 - 73775463
0700 - PEPPLINE
Oder nutzen Sie den Call-Back-Service
Kostenvoranschlag
einholen
Mit dem Pepp-Fragebogen in 5 Minuten zu Ihrem
individuellen Angebot.
individuellen Angebot.