Fahrzeuge, die für den Güterverkehr verwendet werden, müssen für die Benutzung der Bundesautobahnen eine Benutzungsgebühr bezahlen, die so genannte Lkw-Maut, Straßengebühren. Sie stellt einen nicht unbedeutenden Kostenfaktor für Umzugsspeditionen dar. Die Gebühr hängt von der Strecke der gefahrenen Kilometer ab. Um eine Mautpflicht auszulösen, muss das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges einschließlich Anhänger mindestens zwölf Tonnen betragen. Alle anderen Fahrzeuge fahren mautfrei.
Der Mautsatz hängt zum einen von der Anzahl der Achsen des Fahrzeugs ab. Zum anderen spielt bei der Höhe der Gebühr die Umweltfreundlichkeit des Fahrzeugs eine Rolle. Zur genauen Ermittlung der Kosten werden die Lkw in Emissionsklassen eingeteilt – praktizierter Umweltschutz und ein technisch moderner Fuhrpark lohnt sich also sowohl für den Umzugsunternehmer als auch für den Kunden.
Straßengebühren und Lkw-Maut
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