Ohne Zustimmung des Vermieters dürfen keine wesentlichen Veränderungen oder größerer Umbauten in der Wohnung vorgenommen werden. Vor jeder baulichen Veränderung wie beispielsweise der Durchbruch von Mauern oder das Einziehen von Zwischenwänden und der Einbau von Fenstern oder Türen müssen Sie Ihren Vermieter unbedingt um Erlaubnis fragen.
Am besten beim Vermieter nachfragen Keine Zustimmung brauchen Sie bei geringfügigen Veränderungen einzuholen. Das sind Veränderungen, die ohne Aufwand wieder rückgängig gemacht werden können und umfassen Arbeiten an Steckdosen und Dübeln bis hin zu Teppichböden. Der Mieter muss die Umbauten allerdings auch trotz Zustimmung bei Auszug wieder rückgängig machen, es sei denn, etwas Anderes wurde mietvertraglich vereinbart. Alle Schäden, die beim Ausbau entstehen, muss der Mieter ersetzen.
Ausnahmen von der Regel
Häufig machen Vermieter die Zustimmung zum Umbau von einer Sicherheitsleistung des Mieters abhängig. Damit kann er im Streitfall den Rückbau finanzieren. Das Verzichten des Vermieters auf den Rückbau bedeutet keineswegs automatisch, dass er die Kosten für die Veränderungen erstatten muss. Sie können also nicht unbedingt einen Ersatz für Ihre Aufwendungen verlangen. Hier ist es auf jeden Fall dringend erforderlich, im Vorfeld schriftliche Einigungen zu treffen, um späteren Disput zu vermeiden.
Es gibt allerdings auch Ausnahmen von der Rückbaupflicht: Diese besteht beispielsweise dann nicht, wenn bei der Wohnung erst durch den Mieters der vertragsgemäße Zustand hergestellt wurde. Das könnte der Fall sein, wenn Heizungen oder sanitäre Anlagen eingebaut worden sind. Auch hier muss dringend vorher geklärt werden, was beim späteren Auszug zu geschehen hat.
Umbauten in der Wohnung
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