Zählerstand ablesen
Nicht vergessen Zählerstand ablesen! Die Strom-, Gas- und Wasserzähler sollten Sie spätestens am Umzugstag sowohl in der alten als auch der neuen Wohnung ablesen. Grundsätzlich ist der neue Mieter bereits ab Schlüsselübergabe für die anfallenden Kosten in der neuen Wohnung verantwortlich. Um spätere Beweisschwierigkeiten über einen strittigen Zählerstand zu vermeiden, sollte ein Zeuge vor Ort sein, der die abgelesene Ziffer ebenfalls dokumentieren kann Hilfestellung bietet hier unser Wonhnungsübergabeprotokoll.
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