Einbauten in der Wohnung
Muss der Mieter Einbauten in der Wohnung entfernen? Beim Umzug muss der Mieter sämtliche Veränderungen, die er an der Mietsache vorgenommen hat (Einbauten), wieder beseitigen - es sei denn, er hat mit dem Vermieter vertraglich etwas anderes vereinbart. Daran ändert auch die Zustimmung zur baulichen Veränderung nichts: Es muss ausdrücklich der Verbleib abgesprochen worden sein. Typischerweise können Einbauten Fußbodenbeläge, Holzverkleidungen, Decken, Nägel oder Dübellöcher sein. Kommt der Mieter dieser Pflicht zur Beseitigung nicht nach, darf der Vermieter den Ausbau und die Entfernung der Einbauten auf Kosten des Mieters veranlassen. Verbleibt Mobiliar in der Wohnung, sollte ein Abstand vom Nachmieter für die Einbauten in der Wohnung geleistet werden.
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