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Einwohnermeldeamt

Die zur Anmeldung erforderlichen Formulare stehen Ihnen im Amt oder immer häufiger auch Online zur Verfügung. Bei der Anmeldung sollten Sie sicherheitshalber den Personalausweis mitbringen. In der Regel ist allerdings auch eine schriftliche Meldung anhand vorgedruckter Formulare ausreichend. Ihr neuer Vermieter muss zumindest in einigen Gemeinden schriftlich bestätigen, dass Sie bei ihm wohnen.

Das Bürgerbüro wird Ihnen gerne alle Auskünfte erteilen. Denken Sie daran, dass in Deutschland eine Meldepflicht besteht - melden Sie sich nicht um, könnte das unter Umständen eine Geldbuße nach sich ziehen. Auch viele andere Behördengänge sind mittlerweile bereits online möglich.

Straßenverkehrsamt

Nach dem Umzug müssen Sie auf dem Straßenverkehrsamt Ihren Fahrzeugschein und -brief ändern lassen. Denken Sie daran, die Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes, Ihren Personalausweis und Kfz-Schein und -Brief mitzubringen.

Sonstige Ämter

Wenn Sie dort Leistungen beziehen, dürfen Sie auch die Arbeitsagentur sowie die Kindergeldkasse nicht vergessen. Darüber hinaus denken Sie bitte an das Finanzamt und die Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Für Ihre Steuererklärung ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bereich Sie zum Abgabezeitraum der Steuererklärung wohnen. Wenn Sie in eine andere Gemeinde, umziehen, sollten Sie das bisher zuständige Finanzamt schriftlich darüber informieren. Das neue Finanzamt erfährt Ihre Anschriftenänderung zwar spätestens bei Abgabe Ihrer Steuererklärung, trotzdem sollten Sie sich vorher zumindest telefonisch mit der Behörde in Verbindung setzen.

Energieversorger

Beim Ihrem Auszug müssen die Anschlüsse für Strom, Wasser und Gas etc. abgemeldet und der Zählerstand abgelesen werden. Wenn Sie innerhalb eines Ortes umziehen, können Sie sich einfach ummelden. Denken Sie daran, dass Sie Ihre Zähler bei Mietvertragsende ablesen und bei der Aufzeichnung der Ergebnisse möglichst einen Zeugen dabei haben. Das könnte Ihnen unliebsame Überraschungen ersparen. Vielleicht nutzen Sie die günstige Gelegenheit ja, um sich einen günstigeren Stromanbieter auszusuchen.

Banken, Kreditkarteninstitute, Versicherungen und Finanzdienstleister

Wenn Sie das Finanzinstitut nicht wechseln, dann können Sie die Geschäfte Ihrer alten Filiale einfach auf die neue übertragen. Wichtig: Unbedingt dem Arbeitgeber sowie allen Ämtern, die Ihnen Gelder überweisen die neue Kontoverbindung mitteilen. Das gilt natürlich in beide Richtungen: Lastschriften und Daueraufträge oder Vollmachten für Abonnements, Mietzahlungen, Versicherungen und dergleichen sollten umgehend angepasst werden.

Andernfalls kommen Sie eventuell in Verzug mit Ihrer Leistungspflicht und müssen möglicherweise Mahngebühren zahlen. Auch an Versicherungen und Krankenkassen sollten Sie denken. Vielleicht ist Ihr Versicherungsschutz dem neuen Domizil nicht mehr angemessen - Sie sollten dann den Hausratsschutz anpassen.

Haustiere/Hunde

Hundehalter sind steuerpflichtig. Deshalb ist es erforderlich, dass Sie bei einem Umzug den Hund in Ihrer vorherigen Gemeinde abmelden, die Hundemarke zurückgeben und ihn im neuen Wohnort anmelden. Dort erhalten Sie dann eine neue Hundemarke. Da die Regelungen von Wohnort zu Wohnort verschieden sind, sollten Sie sich im zuständigen Bürgerbüro erkundigen. Manchmal genügt eine einfache schriftliche Mitteilung über die Abmeldung und die Anmeldung. In manchen Orten gibt es vorgefertigte Formulare, die Sie auch im Internet herunterladen können. Eine automatische Ummeldung findet nicht statt.

Kirche

Ein Ummelden bei der Kirchegemeinde ist nicht erforderlich, da das Einwohnermeldeamt die neue Gemeinde Ihres Wohnorts selbst informiert.

Schule und Kindergarten

Kümmern Sie sich möglichst frühzeitig um diesen für die Zukunft Ihrer Kinder äußerst sensiblen Bereich. Die Regelungen und örtlichen Verhältnisse sind hier von Bundesland zu Bundesland und von Ort zu Ort verschieden. Oft ist es nicht leicht eine private Kindertagesstätte zu finden. Für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr ab besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Die genaue Rechtslage kann differieren, üblicherweise ist damit eine halbtägige Betreuung gemeint.

Von wenigen Ausnahmen abgesehen gilt bei der Grundschulbetreuung das Wohnortprinzip. Das bedeutet, dass Ihr Kind einen Platz in der Grundschule des jeweiligen Schulbezirks bekommt, wenn Sie sich nicht für eine Privatschule entschieden haben.

Bei weiterführenden Schulen müssen Sie sich hingegen im Rahmen der gesetzlichen Gegebenheiten selbst um die Suche kümmern. Deshalb sollten Sie sich frühzeitig mit Ihrem Kind die in Frage kommenden Schulen genau ansehen und dabei auch auf technische Ausstattung, soziales Umfeld und das gesamte Unterrichtsangebot achten. Denn auch die Frage, wie stark die Schule bereits belegt ist, spielt eine wichtige Rolle bei der Aufnahme.

Sonstiges

Vergessen Sie nicht, etwaige Zeitungsabonnements umzuleiten. Zeitungen werden von einem Nachsende-Antrag der Post nicht erfasst. Auch an Internetprovider oder Vereinsmitgliedschaften sollten Sie denken.

Pepp-Hotline Zum Ortstarif

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