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Haftung für Umzugsschäden

Ein großer Vorteil eines Umzugs per Spedition ist die gesicherte Haftungsfrage insbesondere bei der Haftung für Umzugsschäden. Sie müssen sich also in der Regel nicht darum sorgen, dass Sie im Schadensfall auf Ihren Kosten sitzen bleiben. Allerdings gelten die Haftungsregeln nur, wenn Sie die Gegenstände nicht selbst verpackt haben, sondern sämtliche Tätigkeiten vom Umzugsunternehmen durchgeführt wurden. Kommt es also zum Schaden und Sie haben die Kartons selbst gepackt, tragen Sie selbst dafür grundsätzlich auch die Verantwortung. Noch einmal: eine Haftung für Umzugsschäden für den Inhalt von Kisten, die Sie eigenständig gepackt haben, gibt es seitens einer Spedition nicht.

Dafür haftet das Unternehmen

Für die Haftung (§451) des Umzugsunternehmens gibt es einen Höchstbetrag, der im Augenblick bei pro Kubikmeter Laderaum liegt. Bis zu dieser Höhe sind Ihre Güter versichert, auch der Verlust ist abgedeckt - Voraussetzung ist natürlich, dass die Mitarbeiter der Spedition für die Schäden verantwortlich sind. In der Regel dürfte dieser Höchstbetrag jedoch ausreichend sein, sofern es sich nicht um einen vollständigen Verlust des Umzugsgutes handelt (z.B. das Sinken eines Containerschiffes mit Ihrem Hab und Gut an Bord beim Überseeumzug). Wenn Kunden über wertvollen Hausrat verfügen, kann der Höchstbetrag allerdings auch leicht überschritten werden. Verschaffen Sie sich also einen verlässlichen Überblick über den Wert Ihres Eigentums. Zusatzversicherungen sind aufgrund unserer geringen Schadensrate nicht besonders teuer. Dafür bleiben Ihnen dann aber auch schlaflose Nächte erspart.

Dafür haftet das Unternehmen nicht

Im Allgemeinen haften Speditionen nicht für sogenannte unabwendbare Ereignisse. Darunter verstehen Juristen von menschlicher Kontrolle ausgeschlossene Ereignisse, wie beispielsweise Naturgewalten, Blitz-Eis, Erdbeben und ähnliches, aber auch die Fahrerflucht von einem Unfallverantwortlichen, der nicht mehr ermittelt werden kann.

Denken Sie an Haftungsausschlüsse

Ausgeschlossen oder begrenzt ist überdies die Haftung für elektronische Geräte, Pflanzen, Bargeld, Juwelen oder Tieren. Wenn Sie sich über besonders empfindliche Gegenstände Sorgen machen, wie etwa über die alte wertvolle Vase ihrer Großmutter, sollten Sie darüber nachdenken, diese durch die Fachkräfte des Möbelspediteurs embalieren (verpacken) zu lassen, denn selten sind Sachverhalte juristisch eindeutig und gerade in Haftungsfragen erweist sich der Verschuldensnachweis oft als schwierig. Ist das gute Stück durch Pepp professionell verpackt – geht auch nichts kaputt und zudem ist es dann natürlich auch versichert.

Im Zweifel besser eine Zusatzversicherung

Wenn die Versicherungssumme den Wert Ihres Eigentums nicht abdeckt oder Sie sich auch gegen unabwendbare Ereignisse absichern wollen, dann ist eine Zusatzversicherung angebracht. Antiquitäten sind ebenfalls von der normalen Versicherung ausgeschlossen. Wir beraten Sie über die Einzelfragen gerne und schließen ggf. die Versicherung für Sie ab. Die Kosten sind in jedem Fall überschaubar. Wenn Sie sich für eine Zusatzversicherung entschieden haben, sollten Sie noch darüber nachdenken, ob Sie den Neuwert oder den Zeitwert versichern möchten.

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